Banken

okey, vielen Dank fürs Aufklären :danke: dachte es sei aus irgend einem spezifischen Zeitungsartikel oder so :)

 
Seit nunmehr drei Jahren verhandelt die Schweiz mit den USA über eine Beilegung des Steuerstreits. Die Anhaltspunkte häufen sich, dass das Abkommen zwischen den beiden Ländern mittlerweile fertig ausgehandelt ist.Dies hielt die US-Steuerbehörde IRS gestern allerdings nicht davon ab, noch einmal ihre Muskeln spielen zu lassen. Mit einem Amtshilfegesuch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen Kunden von Julius Bär verlieh die Behörde ihren Forderungen Nachdruck.Hierzulande wird nicht erst seit dem gestrigen Amtshilfegesuch über das finanzielle Ausmass des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA spekuliert. Allerdings nutzen einige Analysten den gestrigen Vorstoss dazu, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Einem mir zugespielten Kommentar aus dem Hause Morgan Stanley entnehme ich, dass sich der Verfasser an den von der hiesigen Presse kolportierten 7 bis 10 Milliarden Dollar orientiert.Bei Julius Bär lässt der Experte eine Strafzahlung von 200 Millionen Franken ins Bewertungsmodell einfliessen. Die Konsensschätzungen seiner Berufskollegen beziffert er hingegen mit rund 300 Millionen Franken. Der Experte geht davon aus, dass die Zürcher Privatbank mit 10 bis 15 Prozent der Vermögen amerikanischer Steuersünder gebüsst wird. Die Strafzahlung werde deshalb irgendwo zwischen 100 Millionen Franken bis zu 1,3 Milliarden Franken liegen. Eine Busse am unteren Ende dieser Prognosenspanne werde die Aktie nach Bekanntgabe möglicherweise um 2 Prozent ansteigen lassen, während eine Busse am oberen Ende mit einem Kursrückgang von bis zu 12 Prozent einher gehen könnte.Eine Strafzahlung von bis zu 750 Millionen Franken könne Julius Bär aus eigener Kraft stemmen, so der Experte weiter. Ähnlich sieht es sein Berufskollege bei der MainFirst Bank. Dieser hält sogar eine Busse von bis zu einer Milliarde Franken für verkraftbar. Erst darüber werde es kritisch, drohe der Zürcher Privatbank dann möglicherweise eine Kapitalerhöhung.Interessant ist auch, was die MainFirst Bank über die Credit Suisse schreibt. Denn auch die Schweizer Grossbank befindet sich schon seit geraumer Zeit im Visier der US-Steuerbehörde IRS. Im Kommentar ist von Kosten von rund 1,5 Milliarden Franken die Rede. Rund 300 Millionen Franken davon habe die Credit Suisse bereits zurückgestellt.Interessant ist, dass sich in den letzten Tagen gleich mehrere Vertreter aus der hiesigen Bankengilde in der Presse zu Wort gemeldet haben. Und alle Wortmeldungen deuten in die gleiche Richtung: Eine Einigung im Steuerstreit mit den USA sei eine Notwendigkeit, egal was sie unseren Finanzplatz koste. Und auch vor einem automatischen Informationsaustausch scheut man sich allem Anschein nach nicht mehr länger. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass die Öffentlichkeit hierzulande auf ein möglicherweise ernüchterndes Abkommen mit den USA vorbereitet wird. Bleibt bloss zu hoffen, dass dieses nicht die Büchse der Pandora öffnet und bei unseren europäischen Nachbarländern ähnliche Begehrlichkeiten weckt. Ansonsten droht das Abkommen mit den USA zu einem Schuss ins eigene Knie zu verkommen.Quelle: CASH

 
29-05-2013 13:16 CH/Bundesrat: Banken müssen Vergangenheit direkt mit USA regeln (AF)

(Meldung ausgebaut)

Bern (awp/sda) - Die Lösung für die Bereinigung des Steuerstreits mit den USA sieht vor, dass die USA den Schweizer Banken ein unilaterales Programm anbieten werden, wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch vor den Medien ausführte. Im Rahmen dieses Programms können die Banken ihre Vergangenheit regeln.

Die Diskussionen mit den USA seien "ziemlich hart" gewesen, sagte die Bundesrätin am Mittwoch zu den rund zweijährigen Gesprächen mit den USA. Das Programm der US-Behörden sei als Angebot zur Regularisierung der nicht versteuerten US-Gelder zu verstehen, es werde nicht verhandelt werden können.

Alles läuft laut Widmer-Schlumpf nach US-Recht. Da dadurch die Banken in Konflikt mit Schweizer Recht kommen könnten, hat der Bundesrat nun ein Gesetz verabschiedet, das in der Schweiz die rechtliche Grundlage bietet. Es basiert auf dem bisherigen Vorgehen für die Zusammenarbeit der Banken mit den US-Behörden, bei dem unter anderem auch Mitarbeiterdaten in die USA geliefert wurden.

Die Banken könnten selbst entscheiden, ob sie auf das Angebot der USA einsteigen wollen oder nicht. Es handle sich um eine "gute Möglichkeit für die Banken, aus dieser Geschichte herauszukommen", sagte Widmer-Schlumpf. Die Banken machten die Regularisierung aber in ihrer eigenen Verantwortung.

Über Bussen und deren Höhe, die aus der Lösung erwachsen dürften, wollte die Finanzministerin keine Auskunft geben. Das hätten die Verhandlungsdelegation so vereinbart. Bezahlen werden aber die Banken und nicht die Eidgenossenschaft, so Widmer-Schlumpf.

DETAILS ZUM US-PROGRAMM ERST NACH BEHANDLUNG IM PARLAMENT

Auch zu den weiteren Details des unilateralen Angebots der USA an die Schweizer Banken wollte sich Widmer-Schlumpf nicht äussern. Auch dies sei mit den US-Behörden so vereinbart worden. Sie erklärte lediglich, dass das Programm zwischen Geschäften vor dem Jahr 2009 und nach 2009 unterscheide. Problematisch dürfte es für Widmer-Schlumpf damit insbesondere für solche Institute werden, welche nach 2009 noch signifikante Geschäfte mit unversteuerten US-Gelder getätigt haben. Sie gehe jedoch nicht davon aus, dass dies viele Banken sein dürften.

Wie Widmer-Schlumpf erklärte, werden die US-Behörden Details zum angebotenen Programm erst nach der Schlussabstimmung im Schweizer Parlament transparent machen. Das Parlament werde damit über das vorgeschlagene dringliche Bundesgesetz ohne Kenntnisse des US-Angebots an die Schweizer Banken befinden müssen.

Die Schweiz habe im Rahmen der Verhandlungen bei der Ausgestaltung des Programms mitdiskutiert, so die Finanzministerin.

Die Lieferung von Kundendaten ist nicht Teil des Gesetzes, das der Bundesrat vorschlägt. Kundendaten würde wie bis anhing nur über den Weg der Amtshilfe geliefert. Der Bundesrat werde aber nach Abschluss der Gesetzesarbeiten erklären, dass er auf die Amtshilfegesuche der USA reagieren werde, sagte Widmer-Schlumpf. Dafür müssten die USA aber zunächst das im Senat blockierte neue Doppelbesteuerungsabkommen ratifizieren.

Widmer-Schlumpf betonte, dass die Lösung nicht auf Notrecht basiere. Es müsse auch kein Recht nachträglich geändert werden. Ohne eine Regelung drohen allerdings Strafklagen gegen Schweizer Banken, die deren Existenz bedrohen könnten.

ANGEBOT GILT JETZT UND NICHT FÜR MONATE

Für den Fall, dass das Parlament dem Gesetz nicht zustimmt, dürften die US-Behörden individuell auf einzelnen Banken zugehen, so die Bundesrätin. Bezüglich der zeitlichen Dringlichkeit erklärte Widmer-Schlumpf, dass die USA klar zum Ausdruck gebracht hätten, dass das angebotene Programm jetzt gelte und nicht für längere Zeit.

Sie versicherte aber, dass es während der Dauer, in der das Programm läuft, keine Klagen gegen weitere Banken von den USA angeklagt werden.

KEIN REFERENDUM GEGEN DRINGLICHES BUNDESGESETZ MÖGLICH

Wie der Botschaft zum vorgeschlagenen Bundesgesetz zu entnehmen ist, würde das Gesetz umgehend nach der Verabschiedung durch die Räte voraussichtlich auf den 1. Juli 2013 in Kraft treten. Das für dringlich erklärte Bundesgesetz untersteht dabei nicht dem fakultativen Referendum, da seine Geltungsdauer ein Jahr nicht übersteigt.

29-05-2013 13:25 CH/US-Steuerstreit: Sozialpartner in der Bankbranche wollen Angestellte schützen

Zürich (awp) - Die Sozialpartner der Bankbranche wollen die Angestellten vor Konsequenzen der Datenlieferungen an die USA schützen. Dies geht aus Mitteilungen des Schweizerischen Bankpersonalverbands (SBPV) und des Arbeitgeberverbandes der Banken in der Schweiz (AGV Banken) vom Mittwoch hervor. So hätten die Sozialpartner ein Abkommen ausgehandelt, das die Rechte der Bankangestellten in der Schweiz sichere und möglichen Schaden infolge der Datenlieferung wenigstens teilweise entschädige. Die Umsetzung der Vereinbarung werde durch eine paritätisch zusammengesetzte Kommission überwacht.

Vereinbart wurde unter anderem, dass dem vom Datenschutzgesetz geforderten Recht auf Information und Transparenz Rechnung getragen werde. Zudem würden die Angestellten gegen berufliche Diskriminierungen besser geschützt. Auch bleibe das Recht der Angestellten gewahrt, gegen ihren Arbeitgeber ein Verfahren wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einzuleiten, heisst es beim SBPV.

Wie der AGV Banken fest hält, würden die Banken für ihre Mitarbeitenden im Rahmen ihrer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht einstehen und namentlich für Anwaltskosten im Zusammenhang mit allfälligen strafrechtlichen Verfahren aufkommen. Die Banken stellen für die Milderung von Härtefällen einen Fonds in der Höhe von 2,5 Mio CHF zur Verfügung, heisst es.

"Die Fehler in der früheren Geschäftspraxis der Schweizer Banken müssen aufgearbeitet werden, um dem Schweizer Finanzplatz eine Zukunft zu sichern", heisst es in der SBPV-Mitteilung. Der Verband unterstütze den vom Bundesrat jüngst vorgeschlagenen Weg, den Banken die Bereinigung des Steuerstreits mit USA zu ermöglichen.

Quelle SQ

 
Alles läuft laut Widmer-Schlumpf nach US-Recht. Da dadurch die Banken in Konflikt mit Schweizer Recht kommen könnten, hat der Bundesrat nun ein Gesetz verabschiedet, das in der Schweiz die rechtliche Grundlage bietet. Es basiert auf dem bisherigen Vorgehen für die Zusammenarbeit der Banken mit den US-Behörden, bei dem unter anderem auch Mitarbeiterdaten in die USA geliefert wurden.
Heisst das nicht im Klartext. dass bei Ablehnung des Gesetzes, die Banlen gleichwohl auf das Angebot der Banken eintreten könnten. Falls ja, würden sie Schweizer Gesetz brechen und in der Schweiz vor Gericht gestellt. Falls ja, würden sie in den USA angeklagt.Die Banken haben sich das ja selbst eingebrockt und es ist doch ein faires Angebot der USA, wenn die Banker jetzt zwischen einer Bestrafung in der Schweiz oder den USA entscheiden können. Das neue, unbekannte Gesetz dagegen würde es den Bankern erlauben, straffrei davon zu kommen. Die Busse bezahlen die Aktionäre und beim Zusammenbruch eine der Banken auch deren Kunden.Vermutlich seh ich das eben viel zu einfach. :oops:
 
Ganz einfach gesagt: Es wurde eine Möglichkeit geschaffen, um direkt mit der USA die Sache in Ordnung zu bringen, ohne schweizer Recht zu verletzen. Es ist jeder Bank selbst überlassen, mit der USA zu verhandeln. So verstehe ich das.

 
Ganz einfach gesagt: Es wurde eine Möglichkeit geschaffen, um direkt mit der USA die Sache in Ordnung zu bringen, ohne schweizer Recht zu verletzen. Es ist jeder Bank selbst überlassen, mit der USA zu verhandeln. So verstehe ich das.
Seh ich auch so. Daher meine Schlussfolgerung: Ohne dieses Gesetz können die Banken zwischen einer- ("milde") Bestrafung durch die USA und ein Strafverfahren in der Schweiz oder

- einer harten (ev. tödlichen) Bestrafung durch die USA und keinem Verfahren in der Schweiz wählen

Sie wären als "between a rock and hard plate" wie es so schön heisst oder auf deutsch: "Sie hätten die Wahl zwischen Pest und Cholera"

 
Ich habe es schon anderer Stelle geschrieben: Bei den hohen Bussen (oder die Gerüchte in der Presse sind alle falsch, bezweifle ich aufgrund der vielen Quellen) werden mehrere kleine Schweizer Banken mit hohem Anteil US-Kunden wohl in den Ruin getrieben oder in Fusionen getrieben...die FINMA kann schon mal die Arme hochkrempeln.

Ist es wirklich so, dass die Schweiz den Banken nichts zahlen oder vorschiessen wird in diesem Fall? Bin da nach wie vor skeptisch (ob die ganze Wahrheit jetzt schon erzählt wird)

PS: Eine Lehre meiner Meinung: Man sollte endlich die unsägliche Staatshaftung für Kantonalbanken abschaffen. Was bringt das noch ausser Risiken für den Steuerzahler im 21. Jahrhundert ??? Alter Zopf...

 
PS: Eine Lehre meiner Meinung: Man sollte endlich die unsägliche Staatshaftung für Kantonalbanken abschaffen. Was bringt das noch ausser Risiken für den Steuerzahler im 21. Jahrhundert ??? Alter Zopf...
Falsch!
Es gibt mir als Kunde einer Kantonalbank die Sicherheit mein Geld zurückzuerhalten auch, wenn die Bank durch Fehlspekulation Pleite geht. Ich finde es super, wenn die Schweiz hinter ihren Banken steht!

 
PS: Eine Lehre meiner Meinung: Man sollte endlich die unsägliche Staatshaftung für Kantonalbanken abschaffen. Was bringt das noch ausser Risiken für den Steuerzahler im 21. Jahrhundert ??? Alter Zopf...
Falsch!
Es gibt mir als Kunde einer Kantonalbank die Sicherheit mein Geld zurückzuerhalten auch, wenn die Bank durch Fehlspekulation Pleite geht. Ich finde es super, wenn die Schweiz hinter ihren Banken steht!
Mit welcher Begründung sollte der Schweizer Staat (und wie oben erwähnt somit die Steuerzahler) für die Fehler einer Bank den Kopf hinhalten? Als Kunde einer Bank vertraut man dieser Bank, nutzt diese das Vertrauen aus, hat man mit der Wahl der Bank eine Fehlspekulation gemacht. Meiner Meinung nach ist der Staat für die rechtliche Regelung und das Monitoring von Rückstellungen der Banken verantwortlich, womit auch bei einem Konkurs der Bank Vermögen der Kunden gedeckt sein sollte.
 
UBS Said to Lift Investment-Bank Salaries to Match Rivals

The average increase for employees in its advisory and trading businesses will be about 9 percent, one person said. Some of the Zurich-based firm’s workers may get as much as 25 percent,
Ist natürlich alles nur ein Gerücht und wird sicher bald dementiert werden!Pech für die nicht so wertvollen Mitarbeiter anderer Sparten

The salary increases will apply only to employees within UBS’s investment bank, which is led from London by Andrea Orcel. There are no immediate plans to provide similar increases to employees of other divisions, such as the asset-management unit
Meine Verwandte in der UBS jedenfalls findet, dass solche Meldungen immer wieder zu guter Stimmung Anlass geben würden.
 
Mit welcher Begründung sollte der Schweizer Staat (und wie oben erwähnt somit die Steuerzahler) für die Fehler einer Bank den Kopf hinhalten? Als Kunde einer Bank vertraut man dieser Bank, nutzt diese das Vertrauen aus, hat man mit der Wahl der Bank eine Fehlspekulation gemacht. Meiner Meinung nach ist der Staat für die rechtliche Regelung und das Monitoring von Rückstellungen der Banken verantwortlich, womit auch bei einem Konkurs der Bank Vermögen der Kunden gedeckt sein sollte.
Bin genau gleicher Meinung, es gibt ja immer noch die Einlage-Garantie bei allen Schweizer Banken.In jedem Land, wo der Staat mitmischte als Garant gab es riesige Probleme (Fannie & Freddie in den USA als letztes Beispiel mit Hypotheken an Leute, die sie niemals amortisieren konnten...), die Berner Kantonalbank hat vot ca. 20 Jahren fast den ganzen Kanton in den Abgrund gerissen.
 
Ich sehe die Staatsgarantie bei Kantonalbanken nicht negativ. Was allerdings als Voraussetzung gelten sollte ist, dass diese Banken ihre Geschäftstätigkeit nur in eingeschränktem Rahmen ausüben dürfen. Damit die Risiken den Kanton nicht in Probleme bringen kann. Ob das diese Banken dann wirtschaftlich zu stark einschränken wird, würde auch zeigen, ob das Bankgeschäft nicht generell in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden sollte. In "risikolose" und risikofreudige Banken..... sowas gibt es ja heute schon.

 
Ich sehe die Staatsgarantie bei Kantonalbanken nicht negativ. Was allerdings als Voraussetzung gelten sollte ist, dass diese Banken ihre Geschäftstätigkeit nur in eingeschränktem Rahmen ausüben dürfen. Damit die Risiken den Kanton nicht in Probleme bringen kann. Ob das diese Banken dann wirtschaftlich zu stark einschränken wird, würde auch zeigen, ob das Bankgeschäft nicht generell in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden sollte. In "risikolose" und risikofreudige Banken..... sowas gibt es ja heute schon.
Garantie heisst, dass der Steuerzahler das Risiko trägt (Gewinn oder Verlust). Ich bin dagegen, dass der Staat eine Bank betreibt. Dies ist keine Kernaufgabe des Staates. Mit der Staatsgarantie (wie auch die "too-big-to-fail" Grossbanken mit einer faktischen Staatsgarantie) haben sie einen unfairen Vorteil gegenüber privaten Banken (Rating).Eine Bank nimmt Geld entgegen, gibt Kredite. Was könnten jetzt Einschränkungen sein, welche das Risiko klein halten? Hypokredite ja/nein? Privatkredite ja/nein? Dollargeschäfte? Ausländische Kunden? usw. usw. eine risikolose Bank gibt es nicht.
 
Ich sehe die Staatsgarantie bei Kantonalbanken nicht negativ. Was allerdings als Voraussetzung gelten sollte ist, dass diese Banken ihre Geschäftstätigkeit nur in eingeschränktem Rahmen ausüben dürfen. Damit die Risiken den Kanton nicht in Probleme bringen kann. Ob das diese Banken dann wirtschaftlich zu stark einschränken wird, würde auch zeigen, ob das Bankgeschäft nicht generell in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden sollte. In "risikolose" und risikofreudige Banken..... sowas gibt es ja heute schon.
Garantie heisst, dass der Steuerzahler das Risiko trägt (Gewinn oder Verlust). Ich bin dagegen, dass der Staat eine Bank betreibt. Dies ist keine Kernaufgabe des Staates. Mit der Staatsgarantie (wie auch die "too-big-to-fail" Grossbanken mit einer faktischen Staatsgarantie) haben sie einen unfairen Vorteil gegenüber privaten Banken (Rating).Eine Bank nimmt Geld entgegen, gibt Kredite. Was könnten jetzt Einschränkungen sein, welche das Risiko klein halten? Hypokredite ja/nein? Privatkredite ja/nein? Dollargeschäfte? Ausländische Kunden? usw. usw. eine risikolose Bank gibt es nicht.
Nun ja deshalb ja die Gänsefüsschen bei "risikolos". Aber wenn man die Raiffeisenbanken sich als Vorbild nimmt? Hypokredite können so vergeben werden, dass das Risiko gegen 0 geht. Zudem wäre die Staatsgarantie für Hypos im eigen genutzten Wohnbereich durchaus sinnvoll! Sicher nicht im spekulativen Immo-Geschäft für Mehrfamilienhäuser. So etwas kann durchaus als Vorgabe vorhanden sein. Dito auch die Kreditvergabe an KMU's. Auch dort mittels begleitender Kontrolle die eine weitere Kreditvergabe von gewissen Voraussetzungen abhängig macht (mitwachsende Eigenmittel). Wie es das System der Microkredite gibt, das ja ebenfalls funktioniert. Das alles hat halt dann den "Nachteil", dass die Gewinne nicht in exorbitanter Höhe zu finden sind. Und die Gehälter und Boni wären halt auch in einer vernünftigen Grössenordnung.Ich meine, dass genau da die Staatsbanken einen regulierenden Einfluss haben könnten und müssten. Was auch den Sinn dieser Institutionen begründet!
 
Nun ja deshalb ja die Gänsefüsschen bei "risikolos". Aber wenn man die Raiffeisenbanken sich als Vorbild nimmt? Hypokredite können so vergeben werden, dass das Risiko gegen 0 geht. Zudem wäre die Staatsgarantie für Hypos im eigen genutzten Wohnbereich durchaus sinnvoll! Sicher nicht im spekulativen Immo-Geschäft für Mehrfamilienhäuser. So etwas kann durchaus als Vorgabe vorhanden sein. Dito auch die Kreditvergabe an KMU's. Auch dort mittels begleitender Kontrolle die eine weitere Kreditvergabe von gewissen Voraussetzungen abhängig macht (mitwachsende Eigenmittel). Wie es das System der Microkredite gibt, das ja ebenfalls funktioniert. Das alles hat halt dann den "Nachteil", dass die Gewinne nicht in exorbitanter Höhe zu finden sind. Und die Gehälter und Boni wären halt auch in einer vernünftigen Grössenordnung.Ich meine, dass genau da die Staatsbanken einen regulierenden Einfluss haben könnten und müssten. Was auch den Sinn dieser Institutionen begründet!
Raiffeisenbank als Vorbild?! Fragliche Aussage... http://blog.hslu.ch/ifz/2011/11/18/ruff ... aiffeisen/Das grosse Problem der Raiffeisenbanken und Kantonalbanken war, das bei der Krise extrem hohe Vermögenswerte von den Grossbanken und Privatbanken zu ihnen geflossen sind. So schön der Geldeingang, so schlecht die zu bezahlenden Zinsen. Dies führte dazu, das die Raiffeisenbank bei der Kreditvergabe "grosszügiger" und agressiver wurde als andere. Der Umsatz stieg massiv, der Ertrag nicht wirklich. Wer etwas von Wirtschaftlichkeit, Profitabilität und Rentabilität versteht weiss, das ein massives Volumenwachstum zu Lasten der Ertragsseite gefährlich sein kann.Generell bin ich der Meinung von meerkat. Es bracht keine Kantonalbanken. Sie haben einen unnötigen Wettbewerbsvorteil und zudem sind Banken aufgrund ihrer Komplexität wahre Blackboxen => Das Risiko ist nicht zu beziffern. Zudem haben die Kantonalbanken keine regulierenden Aufgaben und damit auch keine Daseinsberechtigung!Wichtig ist nun, das die Rahmenbedingungen für die Banken ausgehandelt werden, damit sie ihre Steuersünden abarbeiten und bezahlen können. Wird schmerzhaft für den Finanzplatz CH, aber es gibt keinen Weg daran vorbei.Der zweite Punkt läuft auch schon ein Weile: Bilanzkonsolidierung. Die Banken müssen Basel III umsetzen. Kostet auch Geld, ist aber notwendig. Die Banken kann man leider nicht aufteilen in Risikofreie-Bank und Risiko-Bank. Man muss via SwissBanking und FINMA hart kontrollieren und präventiv auf die Banken zugehen.
 
Generell bin ich der Meinung von meerkat. Es bracht keine Kantonalbanken. Sie haben einen unnötigen Wettbewerbsvorteil und zudem sind Banken aufgrund ihrer Komplexität wahre Blackboxen => Das Risiko ist nicht zu beziffern. Zudem haben die Kantonalbanken keine regulierenden Aufgaben und damit auch keine Daseinsberechtigung!
Ihr Wettbewerbsvorteil besteht darin, dass sie näher am Kunden sind und somit besser auf die Bedürfnisse der Privaten und KMU Kundschaft eingehen können. Die Haftung durch den Kanton und des damit verbunden AAA Rating, schafft ein Vertrauensverhältnis zwischen Kunden, Bank und Staat. Deswegen braucht es Kantonalbanken. Das dieses Vertrauen strengsten Kontrollen unterworfen wird, darüber sind wir uns einig.
 
Raiffeisenbank als Vorbild?! Fragliche Aussage... http://blog.hslu.ch/ifz/2011/11/18/ruff ... aiffeisen/Das grosse Problem der Raiffeisenbanken und Kantonalbanken war, das bei der Krise extrem hohe Vermögenswerte von den Grossbanken und Privatbanken zu ihnen geflossen sind. So schön der Geldeingang, so schlecht die zu bezahlenden Zinsen. Dies führte dazu, das die Raiffeisenbank bei der Kreditvergabe "grosszügiger" und agressiver wurde als andere. Der Umsatz stieg massiv, der Ertrag nicht wirklich. Wer etwas von Wirtschaftlichkeit, Profitabilität und Rentabilität versteht weiss, das ein massives Volumenwachstum zu Lasten der Ertragsseite gefährlich sein kann.
Nein, falsch. Es heisst nur, dass die Führung dieser Banken mit dem übergrossen Geldzufluss nicht richtig umgehen konnten. Es ist doch einfach so, dass im Fall, dass mir jemand etwas anbietet, das ich nicht unbedingt brauche, der Preis dafür (Zinsen) entsprechend sinkt (nötigenfalls gibt es Negativzinsen). Wenn das gemacht wird, reguliert sich der Zufluss und die Wirtschaftlichkeit. So einfach wäre es. Aber eben, dazu muss man bereit sein etwas kürzer zu treten und das fällt Geldmenschen wohl zu schwer......
 
Ihr Wettbewerbsvorteil besteht darin, dass sie näher am Kunden sind und somit besser auf die Bedürfnisse der Privaten und KMU Kundschaft eingehen können. Die Haftung durch den Kanton und des damit verbunden AAA Rating, schafft ein Vertrauensverhältnis zwischen Kunden, Bank und Staat. Deswegen braucht es Kantonalbanken. Das dieses Vertrauen strengsten Kontrollen unterworfen wird, darüber sind wir uns einig.
Sehe ich überhaupt nicht so. Es gibt zig Regionalbanken in der Schweiz, welche die Bedürfnisse 1:1 genau gleich abdecken. Vielleicht sogar noch mehr, da sie die Staatsgarantie nicht als Topic bei der Beratung gebrauchen können. Wenn das Vertrauen in die Banken erhöht werden soll für KMU und Private, erhöhen wir doch den Einlageschutz und Basta. Zudem würde ein Wegfall der Staatsgarantie dazu führen, dass nur noch die wirklich guten KB's ein Triple A haben, was ja auch der Sinn sein sollte?
Nein, falsch. Es heisst nur, dass die Führung dieser Banken mit dem übergrossen Geldzufluss nicht richtig umgehen konnten. Es ist doch einfach so, dass im Fall, dass mir jemand etwas anbietet, das ich nicht unbedingt brauche, der Preis dafür (Zinsen) entsprechend sinkt (nötigenfalls gibt es Negativzinsen). Wenn das gemacht wird, reguliert sich der Zufluss und die Wirtschaftlichkeit. So einfach wäre es. Aber eben, dazu muss man bereit sein etwas kürzer zu treten und das fällt Geldmenschen wohl zu schwer......
Wir werden sehen, was mit dem Finanzplatz CH passieren wird, aber eine Ausrichtung nach Vorlage Raiffeisenbankstrategie wäre aus meiner Sicht doch eher ein komisches Konzept. Aber naja, jedem seine Meinung... Das Problem bei solch einer Zinsreduktion oder gar Negativzinsen ist, das wenn der Markt nicht das gleiche macht, du als Bank deine Reputation gefährdest. Dies wiederum zerstört das Vertrauen, was nicht gerade nachhaltigem Banking entspricht...
 
Als Zürcher Steuerzahler stelle ich fest (ZH hat rund 1,4 Mio Einwohner):Zahlen pro Einwohner- Bilanzsummer: 108 kFr- Kundenausleihungen: 56 kFr.- Kundengelder: 67 kFr.- Gewinnausschüttung: Fr. 267.--Steht für mich der Gewinn in einem vernünftigen Verhältnis zum Risiko? Nein!Für was brauche ich eine Kantonalbank mit- einer Niederlassung in Oesterreich- einer Tochtergesellschaft in Guernsey ?Gut für die ZKB-Kunden, schlecht für mich als Mitinhaber.Ich wäre sofort dafür, diesen Laden zu verkaufen und das Geld sinnvoller anzulegen. Z.B. Schulden auf Null fahren, Investitionen in Schulen/Ausbildung o.ä.Kann jemand eine Grössenordnung abschätzen, was so ein IPO bringen würde?