Welche Folgen dieser Entscheid hat, ist unklar. Wahrscheinlich ist, dass damit der Fahrplan des Bundesrats zur Behandlung des Geschäfts hinfällig wird. Dieser hatte das Parlament gedrängt, das Gesetz in der laufenden Session zu verabschieden, um es auf 1. Juli in Kraft setzen zu können.
Die Dringlichkeit hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit drohenden Verfahren gegen Banken begründet. Die USA seien nicht bereit, weiter zuzuwarten und träfen bereits Vorbereitungen, um weitere Banken zur Verantwortung zu ziehen. Durch die Dringlichkeit ist auch das Referendum gegen das auf ein Jahr befristete Gesetz ausgeschlossen.
Möglich ist aber auch, dass die Bedingung für die Wiederaufnahme der Behandlung gar nicht erfüllt werden kann. Offenbar haben die US-Behörden vom Bundesrat verlangt, dass der Inhalt des Programms für die Banken geheim bleibt. Aus deren Sicht handelt es sich um eine Sache zwischen der US-Justiz und den Schweizer Banken. Eine politische Debatte in der Schweiz wollen die USA daher nicht.
Das bedeutet aber auch, dass die eidgenössischen Räte im unklaren darüber gelassen werden, was die Schweizer Seite im Gegenzug für eine vorübergehende Anpassung ihrer Rechtsordnung erhält. Unbekannt ist sowohl die Höhe der vorgesehenen Bussen als auch alle weiteren Bedingungen, unter welchen die Schweizer Banken einer Anklage in den USA vermeiden könnten.