Mein Verständnis davon ist dass die Bank vom Kunden eine Ermächtigung einholen muss. Diese jedoch oft bereits in Depotverträgen versteckt.
Mein Verständnis ist dass die Bank, vorausgesetzt sie hat irgendwo im Depotvertrag eine solch eine Klausel eingebaut, jederzeit Asset Leases machen kann. Dies auch für Privatpersonen. Diese müssen einfach gedeckt sein. Nur meinte ich dass die Deckum im schlimmsten Falle in die Konkursmasse fällt. Somit: Fällt Gegenpartei aus, hat der Kunde kein Problem. Fällt gleichzeitig auch die Bank aus, wirds tricky.
Kenne die Praxis diesbezüglich nicht. Insofern jedoch dass manche Festhypothek, zumindest laut Presse, auch Klauseln bezüglich geänderten Eigenmittelvorschriften beinhaltet und somit nicht fest ist ... ich traue den Banken zu dass sie den gesetzlichen Spielraum auch hier ausschöpfen und sicher stellen dass Depotverträge unterzeichnet werden und diese irgendwo im Kleindruck solch eine Klausel beinhalten.
Also jetzt müssen wir aufpassen, damit wir hier nicht unterschiedliche Dinge vermischen. Ich habe beruflich mit beidem zu tun und kenne die Unsicherheiten.
Securities Lending
Dabei leiht ein Kunde (Lender) seine Wertschriften dem Borrower aus (Wertschriftendarlehen). Der Grossteil dieser Wertschriften wird für Repo-Geschäfte mit der SNB benützt. Im Gegenzug erhält der Lender einen Zins, sogenannt Lending Fee. Die Risiken sind nicht unerheblich, da das Eigentum gemäss Gesetz an den Borrower geht.
Wo kommt dies in der Regel vor:
- Rahmenverträge für Grundpfandkredit (zwecks Verbriefung der hinterlegten Schuldbriefe)
- Vermögensverwaltungsverträge (zwecks Renditesteigerung für Bank und Kunde)
- Depotverträge (zwecks Renditesteigerung für Bank und Kunde)
Mir bekannte Beispiele:
- Vermögensverwaltungsmandat der Credit Suisse (kenne ich jetzt gerade, gibt sicherlich dasselbe bei anderen Banken). Diese hat in diesem Vertrag das Securities Lending explizit erwähnt. Wünscht dies der Kunde nicht, kann er dies entsprechend vermerken.
- Rahmenverträge für Grundpfandkredite bei mehreren Hypothekarbanken => Auch hier ist es erwähnt und kann auf Kundenwunsch aus dem Vertrag genommen werden.
Formvorschrift:
- Kunde muss über die Risiken und Chancen aufgeklärt werden
- Kunde muss seine schriftliche Zustimmung geben - Stilles Akzeptieren der AGB's oder ähnlichem gilt nicht als Zustimmung
Anpassung von Zinssätzen bei Änderungen Eigenmittelhinterlegung bei Hypothekarprodukten
Die Banken regeln in ihren Rahmenverträgen für Grundpfandkredite in der Regel, dass sie gesetzliche Anpassungen betreffend der Eigenmittelhinterlegung und die daraus resultierenden Kosten auf bestehende und somit laufende Festhypotheken aufschlagen können. Anfang dieses Jahres ist genau dies geschehen, die Eigenmittelhinterlegung wurde aufgrund der zunehmenden Verschärfung der Preise auf dem Immobilienmarkt für die Banken angepasst. Mir ist jedoch kein Fall bekannt, wo diese Kosten dann den bestehenden Festprodukten aufgeschlagen wurde. Dies wohl rein aus Reputationsgründen. Faktisch wurden einfach die neuen bzw. zu verlängernden Produkte teurer gemacht. Ich kenne Rahmenverträge von mehreren Hypothekarbanken und dies ist bei allen Verträgen, welche nicht xy-Jahre alt sind, enthalten. Ich sehe dies eher als "Generalklausel" für alle Fälle. Marketingtechnisch wäre dies wohl kaum zu verkraften.