Pensionskassen - Quo vadis?

Gewerkschaft: Gewinne der Lebensversicherer «skandalös»Gemeint sind die Gewinne der Lebensversicherer aus der 2. Säule. Diese Art 2. Säule wird von Firmen ohne eigene Vorsorgestiftung gewählt.
Das Problem ist doch, wenn ich etwas auf dem Markt anbiete, dann will ich doch daran auch etwas verdienen. Wenn etwas für mich ein Verlustgeschäft ist, dann biete ich es doch nicht mehr an. Ohne es jetzt genau zu wissen, gehe ich mal davon aus, dass die Lebensversicherer auf die Kosten, welche aus der Verwaltung der PK-Gelder resultieren, operieren. So machen es viele andere auch, seien es die Consultants, Asset Manager,... Bei den Kosten ist es so eine Sache. Das ist ein Thema, da können alle mitreden. Ich finde es legitim, dass Mitarbeiter einer PK, sei sie als Stiftung für ein grosses Unternehmen oder bei einem Lebensversicherer einen gerechten Lohn erhalten. Aber das wird dann schon von den Versicherten in Frage gestellt. Und dann wird wieder von Seiten der Gewerkschaften Öl ins Feuer gegossen. Am liebsten hätten wir alle, wenn die Kosten 0 betragen würden. Aber so eine Welt gibt es nicht. Was machen die Pensionskassen, um ihre Kosten zu senken? Richtig, sie verabschieden sich einerseits von teuren Anlagekategorien wie Hedge Funds oder Private Equity und andererseits beginnen sie, alles mittels ETF zu passivieren. Auf der anderen Seite vergeben sie dann auf Rendite, weil man in einer Anlagekategorie nicht mehr dabei ist oder man hat Risiken im Portfolio, die man bei aktiver Gestaltung nie hätte so ins Portfolio genommen. Die Opportunitätsverluste sieht der Versicherte nie, also werden diese von ihm auch nicht wahrgenommen. Die Risiken der passiven Gestaltung des Portfolios wird er dann bei der nächsten Krise zu spüren bekommen, wenn diese dann voll auf sein Portfolio durchschlagen. Ob das dann im Sinne der Versicherten ist, bezweifle ich hier mal.
 
Am liebsten hätten wir alle, wenn die Kosten 0 betragen würden. Aber so eine Welt gibt es nicht.
Bei der ABB betragen die Verwaltungskosten rund 1 % der Prämien (Kurzgeschäftsbericht 2012) Dies scheint mir ein vernünftiger Wert zu sein. Bei den Versichern ?
Was machen die Pensionskassen, um ihre Kosten zu senken? Richtig, sie verabschieden sich einerseits von teuren Anlagekategorien wie Hedge Funds oder Private Equity und andererseits beginnen sie, alles mittels ETF zu passivieren.
Hast du Beispiele? (die meisten PK's stellen ihre Geschäftsberichte ins Internet).Anlagenstrategien siehe z.B. ABBMigrosNovartis (Seite 3)
 
Gewerkschaft: Gewinne der Lebensversicherer «skandalös»................ Aber eben, die grossen Firmen haben ihre eigenen Stiftungen welche keine Gewinne abliefern müssen und wo die AG-Vertreter im Stiftungsrat auch daran interessiert sind, die Kosten tief zu halten. Zudem sind die Manager persönlich an einer gesunden Finanzierung interessiert.
Es geht dabei um zwei verschieden System (na ja, eigentlich mit dem selben Ziel). Das eine sind rein privatwirtschaftliche Versicherungen. In diesen war schon von Anfang an der Wurm, was die Versicherten-Interessen betraf. Logisch, denn die Versichertenlobby sorgte dafür, dass der Reibach bei den Versicherungen blieb.Die beschriebenen Ungereimtheiten sind wie erwähnt schon seit der Einführung der 2. Säule bekannt. Dass sie bis heute nicht geändert wurden, ist der erfolgreichen Lobbyarbeit der Versicherer und der rechten Ratsmehrheiten im Parlament zu verdanken. Versucht wurde es schon mehrfach.......Bei dem anderen System der firmeneigenen Stiftung ergeben sich auch immer wieder fragliche Entscheide. Aber immerhin haben diese Stiftungen eine paritätische Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern. Leider sind die Vertreter der Arbeitnehmer meist entweder Angehörige des Kaders und damit zu nahe bei den Vertretern der Arbeitgeberseite, zudem fehlen ihnen (auch) Fachkenntnisse. Deshalb werden auch bei diesen Stiftungen vielfach die Interessen der Stiftung hinter die Interessen der Firma gestellt (kommt z.B. besonders beim überobligatorischen Teil zum tragen, der vor allem für die Kaderrenten wichtig sind).Die PdA hatte damals übrigens die bessere Lösung. Aber da es von der PdA kam, wurde diese sogar von der SP gebodigt und der Wirtschaft in die Hände gespielt. Tja, erinnert irgendwie an die Tea Party.......
 
Am liebsten hätten wir alle, wenn die Kosten 0 betragen würden. Aber so eine Welt gibt es nicht.
Bei der ABB betragen die Verwaltungskosten rund 1 % der Prämien (Kurzgeschäftsbericht 2012) Dies scheint mir ein vernünftiger Wert zu sein. Bei den Versichern ?
Für Dich und mich scheinen Verwaltungskosten von 1% der Prämien vernünftig zu sein. Gewerkschaften würden nun argumentieren, dass sie immer noch zu hoch sind und die PK-Verantwortlichen auf Kosten der Versicherten bereichern würden. Sie sollen gefälligst ihre Kosten senken! Es sind ja alles Abzocker! Und der Versicherte, der sich zuwenig mit der Materie beschäftigt, glaubt das und stimmt ein. Man sieht es in den jeweiligen Leserkommentare auf 20 Minuten oder Tagesanzeiger.
Was machen die Pensionskassen, um ihre Kosten zu senken? Richtig, sie verabschieden sich einerseits von teuren Anlagekategorien wie Hedge Funds oder Private Equity und andererseits beginnen sie, alles mittels ETF zu passivieren.
Hast du Beispiele?
Sorry Meerkat, ich darf aus beruflichen Gründen keine Namen der Pensionskassen nennen. Ich habe es bei diversen Pensionskassen gesehen. Dieser Trend ist vorhanden, das musst Du mir Glauben.
 
Na irgendwie vorsorgen muss man ja, aber was dann am Ende übrig bleibt weiß man eben nicht, aber als Konsequenz gar nichts zu tun ist glaube ich der falsche Weg. Ich komme ja ursprünglich aus Deutschland und habe mir als Altersvorsorge ein kleines Häuschen mit meiner Frau gebaut. Aktuell haben wir es vermietet, so können wir den Kredit auch problemlos abzahlen und haben eben gleichzeitig eine Altersvorsorge.

 
Für Dich und mich scheinen Verwaltungskosten von 1% der Prämien vernünftig zu sein. Gewerkschaften würden nun argumentieren, dass sie immer noch zu hoch sind und die PK-Verantwortlichen auf Kosten der Versicherten bereichern würden. Sie sollen gefälligst ihre Kosten senken! Es sind ja alles Abzocker! Und der Versicherte, der sich zuwenig mit der Materie beschäftigt, glaubt das und stimmt ein. Man sieht es in den jeweiligen Leserkommentare auf 20 Minuten oder Tagesanzeiger.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du gegenüber den Gewerkschaften leicht voreingenommen bist...... :oops:Edit Meerkat Mod: Obiges Zitat von buf, nicht von mir
 
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du gegenüber den Gewerkschaften leicht voreingenommen bist...... :oops:
Wieso voreingenommen? Wenn ich was zu dem Thema Pensionskasse was lese, kommt oft darin vor, dass für die Gewerkschaften die Verwaltungskosten zu hoch sind. Also kann ich doch davon ausgehen, dass das so ist. Oder werden da die Gewerkschaften in den Zeitungen falsch zitiert?
 
Gehe ich recht in der Annahme, dass Du gegenüber den Gewerkschaften leicht voreingenommen bist...... :oops:
Wieso voreingenommen? Wenn ich was zu dem Thema Pensionskasse was lese, kommt oft darin vor, dass für die Gewerkschaften die Verwaltungskosten zu hoch sind. Also kann ich doch davon ausgehen, dass das so ist. Oder werden da die Gewerkschaften in den Zeitungen falsch zitiert?
Die Frage ist doch eher: Sind die Verwaltungskosten (und einige andere "Unkosten") zu hoch eingerechnet. Und WER hält den Finger drauf, WENN es so ist. Resp. WER würde die Interessen der VERSICHERTEN (=Arbeitnehmer) eigentlich wahrnehmen, wenn nicht die Gewerkschaften?Da Du dabei diese Vorwürfe quasi apostrophierst, gehe ich davon aus, das Du möglicherweise den Absender wichtiger nimmst als den Inhalt, der gesendeten Botschaft......und da eher mal zuerst negativ darauf reagierst.Unbenommen. Das ist Dein Recht. Aber, hast Du recht :?:
 
Nebenbei: Ich betrachte die 2. Säule, so wie sie ausgestaltet wurde, als "quasi "Bedingungsloses Grundeinkommen" für die Versicherungen. Wenn auch mit einigen Einschränkungen, welche sie aber schön für sich passend ausgestaltet haben..... :evil:

 
PK's sind klassische Langfristiganleger und daher tritt oft die Frage auf, wie diese das Geld sicher und gleichzeitig rentabel anlegen. Dazu zuerst ein paar gesetzliche Quellen für alle die Originalquellen lieben.

Art.113 BV Berufliche Vorsorge

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2)

Letzteres gibt Einzellimiten (Art. 54) und Kategorienlimiten (Art. 55) vor. Letztere sind

a. 50 Prozent: für schweizerische Grundpfandtitel auf Immobilien, Bauten im Baurecht sowie Bauland; diese dürfen höchstens zu 80 Prozent des Verkehrswertes belehnt sein; Pfandbriefe werden wie Grundpfandtitel behandelt;
b. 50 Prozent: für Anlagen in Aktien;
c. 30 Prozent: für Anlagen in Immobilien, wovon maximal ein Drittel im Ausland;
d. 15 Prozent: für alternative Anlagen;
e. 30 Prozent: für Fremdwährungen ohne Währungssicherung
Vorschriften für Minimalwerte gibt es nicht

Hier ein Beispiel für die Anlagestrategie (PK Siemens, nicht weil besonders erfolgreich, sondern weil schön präsentiert.

PK Siemens Aktuelle Anlagestrategie

 
Also ich habe mal eine Frage - folgender Sachverhalt:
Mutter (53 Jahre) 3 Kinder; verheiratet wird Invalid und stirbt nach 1 Jahr. Was passiert nun mit ihrer Pensionskasse? Erhält der Ehemann das Geld, die Kinder? und wann wird dieses Geld bezahlt? 
 
Zuerst mal spielt es keine Rolle, ob im Beispiel "Mutter" oder "Vater" steht.

Ich zitiere die massgebenden Artikel des BVG

Art. 17

Versicherte, denen eine Altersrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres
Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Kinderrente in
Höhe der Waisenrente.
Nehme an, dass mit Waisenrente die Waisenrente der AHV gemeint ist.

Art. 18

Ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht nur, wenn der Verstorbene:
a. im Zeitpunkt des Todes oder bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache
zum Tode geführt hat, versichert war;
dies würde in deinem Beispiel zutreffen.

Art. 19 sollte eigentlch deine Frage beantworten

Der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn
er beim Tod des Ehegatten:
a. für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss; oder
b. älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat.
Der überlebende Ehegatte, der keine der Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt,
hat Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten.
Der Bundesrat regelt den Anspruch geschiedener Personen auf Hinterlassenenleistungen
Absatz b wurde geschaffen, damit todkranke 60 jährige nicht noch eine 20-jährige heiraten, die dann für den Rest ihres Lebens eine schöne Witwenrente bekommen würde. :mrgreen:

 
hmm, danke Meerkat - aufjeden Fall also,  wenn ein Sterbegeld ausbezahlt wird, bezugsberechtigt ist der Ehemann?

 
nach Gesetz besteht ein Aspruche auf eine "Rente", nicht einen einmaligen Betrag.

Es ist aber so, dass die einzelnen Kassen bessere Leistungen als das Gesetz vorschreibt, leisten können, also z.B. einen "Sterbebonus"

 
Absatz b wurde geschaffen, damit todkranke 60 jährige nicht noch eine 20-jährige heiraten, die dann für den Rest ihres Lebens eine schöne Witwenrente bekommen würde. :mrgreen:
So'n Scheiss aber auch: Ich wollte gerade die knackige reiche 25-jährige heiraten :p

Spass beiseite:

Es dürfte eine Rolle spielen, wie alt die Kinder der 53-jährigen sind und ob sie bereits auf eigenen finanziellen Füssen stehen oder abhängig sind.

Sprich: Der 18 jährige, der die Lehre abgeschlossen hat und Fr. 4000.-/Mt. verdient bekommt gar nix. Aber der 25-jährige, der noch Medizin studiert, bekommt Waisenrente. Korrekt?

 
So'n Scheiss aber auch: Ich wollte gerade die knackige reiche 25-jährige heiraten :p
Warnung war eigentlich für die jungen Damen gemeint. Dir würde ich eher empfehlen, mehr auf den Beruf der Dame und weniger auf deren Knackigkeit  zu schauen. Eine Krankenschwester z.B. könnte eine gute Idee sein, wenn die Zeit kommt, wo du nicht mehr so kannst ...

 
Ich wiederhole nochmals: das Gesetz gibt Mindestvorgaben, PK's können grosszügigere Lösungen vorsehen.

Die Waisenrente ist in diesem Gesetz geregelt: Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)

Art. 25 (Auszüge)

Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente.
Sind Vater und Mutter gestorben, so haben sie Anspruch auf zwei Waisenrenten.

Der Anspruch auf die Waisenrente entsteht am ersten Tag des dem Tode des Vaters
oder der Mutter folgenden Monats. Er erlischt mit der Vollendung des
18. Altersjahres oder mit dem Tod der Waise.
Für Kinder, die noch in Ausbildung sind, dauert der Rentenanspruch bis zu deren
Abschluss, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Der Bundesrat kann
festlegen, was als Ausbildung gilt.
Finanzielle Situation der Waise (Einkommen/Vermögen) spielt keine Rolle.

Ich bin aber kein Jurist und in speziellen Einzelfällen gibt es sicher entsprechende Gerichtsurteile.

 
Axa senkt bereits 2016 die Renten

Schlechte Nachricht für 418'000 Versicherte: Sie müssen mit tieferen Renten vorliebnehmen. Denn Axa-Winterthur senkt den Umwandlungssatz – dort, wo es das Gesetz erlaubt.
Vereinfacht gesagt:

Das durch obligatorische Beiträge in die 2. Säule (vom Einkommen bis zu 84'600) angesammelte Alterskapital muss bei Pensionsbeginn von Gesetzes wegen mit einem Umwandlungssatz von 6,8 % in eine Rente umgewandelt werden.

Für das durch überobligatorische Beiträge angesammelte Alterskapital kann die die PK/Versicherung einen andern Umwandlungssatz festlegen. Nur für diesen Teil wird Axa den Umwandlungssatz schrittweise von 5,6 auf 5 % senken dürfen.

Diese ganze Uebung betrifft also nur Neurentner ab 2016 und nicht bestehende.

Beispiel:

Alterskapital aus obligatorischem Teil: 500'00 ergibt eine Jahresrente von 0,068x 500'000 = 34'000

Alterskapital aus überobligatorischem Teil: 300'000 ergibt bei 5,6 % eine Jahresrente von 16'800 resp. bei 5 % eine solche von 15'000

Zusammen also 50'800 resp. 49'000. DIe Differenz von Fr. 150/Monat (-3,5 %) dürfte verschmerzbar sein. Dieses Beispiel einfach zur Illustration des reisserischen und unpräzisen Titels.

Es ist aber anzumerken, dass diese Renten anders als bei der AHV  nicht der Teuerung angepasst werden (müssen). Inflation = schlecht für Rentner

 
Die Renten müssten auch sinken, bei Negativzinsen und Negativteuerung
Rente ist nicht gleich Rente!

AHV-Rente: Hier könnte ich mich durchaus damit einverstanden erklären, die Rente plus oder minus der Teuerung anzupassen.

PK-Rente: diese wird bei der Pensionierung ein für allemal festgelegt, sie folgt also der Teuerung nicht. Es wäre daher auch nicht angebracht, diese bei einer Deflation zu reduzieren.

Daher meine Frage, was ich als Pensionär gegen eine negative Teuerung haben sollte.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: CrashGuru
Negative Teuerung? Aha! Ein hoffender . . . Irgendwie entkommen einzelne einem Modell der Idiotie? Wenn ich schon Rente oder besser noch Ren titte höre. :)

Da ist nix was rentiert. Meerkat? Das sind nur Umlagen der Hamster im rädle. Sonst rentiert da gar nix. Wenn die nimmer rumsausen wie die bekloppten in asia Land kannst . . . .