Müssen wir, die im Gummiboot sitzen, nicht rudern, um die Yachten zu ziehen, wäre mir das ja noch egal
Ich sehe auch dunkelgrau. Wie am Schluss des Arte-Films erwähnt (ich hatte es im Februar 2013 überlesen), die Iren können jetzt später zurückzahlen...http://www.reuters.com/article/2013/02/ ... 9020130207aber die riesige Schuldenlast/Kopf bleibt. Wieder mal "kicking the can down the road"Eine Hoffnung von welchen ich in den Zeitungen lesen konnte sind die Erdölvorkommen, welche man in Irischen Gewässern gefunden hat. Niemand weiss wie viel.Irland hatte einen relativ stabilen Staatshaushalt bis sie die Banken gerettet haben oder deren Schulden übernommen haben. Jetzt sind sie unter den Rettungsschirm und haben scheinbar auch die Pensionskassen angezapft um ihre Schulden zu sichern. Ich hatte den Eindruck die meisten Iren glauben an einen Aufschwung, welcher sie wieder aus der Krise befreit. Was sollen sie denn sonst glauben?
Da hättest Du ganz genau so gut Spanien schreiben können. Exakt die gleiche Situation. Einzig, dass die Bankenrettung noch nicht so tief in die Schei... geführt hat. Aber was noch nicht ist kann ja noch kommen :banana:vielleicht noch ein Nachsatz: Entsprechend der Touris in Dublin sind hier die Rentner am Speckgürtel (MM-Küste bis etwa 80 km ins Landesinnere) zu sehen. Wenigstens solange sie noch eine Rente erhalten.......Ich war gerade in Irland.
Ich kann mich irren aber so weit ich mitgekriegt habe, wurde das Bankkundengeheimnis nur für Ausländer aufgelöst, nicht für Schweizer. Kann das jemand bestätigen oder dementieren?Wie meinst du das? Das Bankkundengeheimnis wurde doch von den Schweizer Banken selber vor ein paar Jahren aufgehoben.
Fuer Schweizer gab es doch gar nie ein Bankkundengeheimnis...Aus dem Abzug fuer die 35%ige Verrechnungssteuer auf Zinsen kann man doch ganz leicht auf das Vermoegen schliessen.Ich kann mich irren aber so weit ich mitgekriegt habe, wurde das Bankkundengeheimnis nur für Ausländer aufgelöst, nicht für Schweizer. Kann das jemand bestätigen oder dementieren?Wie meinst du das? Das Bankkundengeheimnis wurde doch von den Schweizer Banken selber vor ein paar Jahren aufgehoben.
Hmm, Du behauptest also, die Bank x hat der Steuerbehörde mitgeteilt, dass m1gelito auf seinem Konto xyz Fr. 637.50 an Verrechnungssteuer abgezogen wurden??Fuer Schweizer gab es doch gar nie ein Bankkundengeheimnis...Aus dem Abzug fuer die 35%ige Verrechnungssteuer auf Zinsen kann man doch ganz leicht auf das Vermoegen schliessen.
Ich sehe das auch so, das Schweizerbankgeheimnis besteht "noch" für Schweizer Bürger oder in der Schweiz lebende Ausländer, welche in der Schweiz Steuerpflichtig sind. Anders sieht es aus für Ausländische Kontoinhaber die nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind. Die Schweizer machen auch einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung siehe HIERIch kann mich irren aber so weit ich mitgekriegt habe, wurde das Bankkundengeheimnis nur für Ausländer aufgelöst, nicht für Schweizer. Kann das jemand bestätigen oder dementieren?Wie meinst du das? Das Bankkundengeheimnis wurde doch von den Schweizer Banken selber vor ein paar Jahren aufgehoben.
Wenn du damit die Steuerbehörde meinst, hast du Recht. Wenn du aber (was natürlich nie einer nicht macht) der Steuerbehörde deine Dividende, oder Zinsen, nicht meldest und die 35% Verrechnungsteuer auch nicht zurückverlangst, gibt die Bank keine Auskunft über die 35% Verrechnungssteuer, die wird einfach dem Kunden abgezogen und der Steuerbehörde ohne Angaben überwiesen.Fuer Schweizer gab es doch gar nie ein Bankkundengeheimnis...Aus dem Abzug fuer die 35%ige Verrechnungssteuer auf Zinsen kann man doch ganz leicht auf das Vermoegen schliessen.Ich kann mich irren aber so weit ich mitgekriegt habe, wurde das Bankkundengeheimnis nur für Ausländer aufgelöst, nicht für Schweizer. Kann das jemand bestätigen oder dementieren?Wie meinst du das? Das Bankkundengeheimnis wurde doch von den Schweizer Banken selber vor ein paar Jahren aufgehoben.
Jetzt muss ich mal eine ganz dumme Frage stellen. (Vielleicht habe ich als Informatiker da den Tunnelblick).Wenn du damit die Steuerbehörde meinst, hast du Recht. Wenn du aber (was natürlich nie einer nicht macht) der Steuerbehörde deine Dividende, oder Zinsen, nicht meldest und die 35% Verrechnungsteuer auch nicht zurückverlangst, gibt die Bank keine Auskunft über die 35% Verrechnungssteuer, die wird einfach dem Kunden abgezogen und der Steuerbehörde ohne Angaben überwiesen.
Nein, ist er nicht. Er wäre einer, wenn er die Schuldzinsen nicht in Abzug bringen würde.Den Zinsertrag musst Du als Einkommen versteuern und kannst die Verrechnungssteuer zurückfordern.Die Schuldzinsen kannst Du dem Einkommen in Abzug bringen, Verrechnungssteuer belastet Dir niemand.Somit ist jeder ein Idiot, der ein negatives Bankkonto der Steuerverwaltung angibt. Richtig?
Bis hier her einverstanden!So wie ich es verstanden habe, funktioniert das mit der Verrechnungssteuer doch so:
Ich habe im Schnitt Fr. 10000 auf dem Konto. Zins beträgt 1%, ich kriege also Fr. 100 Zins. Auf diesem Zins werden mir 35% oder Fr. 35 abgezogen und an die Steuerbehörde überwiesen.
Wenn ich die 10'000 angebe, zahle ich Vermögenssteuer und mir werden die Fr. 35 gutgeschrieben.
Nun negieren wir mal die Rechnung:
Ich habe im Schnitt [COLOR= #FF0000]Fr. -10000[/COLOR] auf dem Konto. Zins beträgt 10%, ich zahle also Fr. 1000 Zins. Auf diesem Zins wir vermutlich (???) keine Verrechnungssteuer abgezogen und an die Steuerbehörde überwiesen.
Nicht, wenn du die Schuldenzinsen von der Steuer abziehen kannst!Wenn ich die -[COLOR= #FF0000]10'000 [/COLOR]angebe, zahle ich keine Vermögenssteuer und mir werden (weil ja negiert)[COLOR= #FF0000] Fr. 350 belastet![/COLOR]
Anders ausgedrückt:
Wer im Schnitt ein positives Bankkonto hat, bekommt die Verrechnungssteuer gutgeschrieben.
Im Umgkehrschluss: Wer im Schnitt ein negatives Bankkonto hat, bekommt die Verrechnungssteuer belastet!
Somit ist jeder ein Idiot, der ein negatives Bankkonto der Steuerverwaltung angibt. Richtig?
Sorry, erklär's mir bitte:Bei Fr. +1000 Zinsertrag kriegst Du eine Gutschrift von Fr. +350 der Verrechnungssteuer.Bei Fr. -1000 kriegst Du entsprechend (mathematisch korrekt) eine Gutschrift von Fr. -350.Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen "Gutschrift von -350" und "Belastung von +350"?@John.Fein, dann werden mir also Fr. 350 belastet, die ich von den Steuern abziehen kann?Nein, ist er nicht. Er wäre einer, wenn er die Schuldzinsen nicht in Abzug bringen würde.
Den Zinsertrag musst Du als Einkommen versteuern und kannst die Verrechnungssteuer zurückfordern.Die Schuldzinsen kannst Du dem Einkommen in Abzug bringen, Verrechnungssteuer belastet Dir niemand.Sorry, erklär's mir bitte:Bei Fr. +1000 Zinsertrag kriegst Du eine Gutschrift von Fr. +350 der Verrechnungssteuer.Bei Fr. -1000 kriegst Du entsprechend (mathematisch korrekt) eine Gutschrift von Fr. -350.Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen "Gutschrift von -350" und "Belastung von +350"?Nein, ist er nicht. Er wäre einer, wenn er die Schuldzinsen nicht in Abzug bringen würde.
Hmm, hab's nicht mehr so klar vor Augen. 2008 war ich nämlich tatsächlich mal im Minus (also Netto). Soweit ich mich erinnere: wenn ich da meine Steuererklärung (Kt. BE) korrekt ausgefüllt und überall entsprechend bei Kontosaldo, Zinsen, Verrechnungssteuer, Gutschrift Verrechnungssteuer die korrekten (negierten) Beträge eingesetzt hätte, wäre ich auf eine negative Verrechnungssteuer-Gutschrift (aka -Belastung) gekommen, weshalb ich diese Übung dann wohlweisslich abgebrochen habeDie Schuldzinsen kannst Du dem Einkommen in Abzug bringen, Verrechnungssteuer belastet Dir niemand.
Ich empfehle Dir dringend, das Zeug nicht mehr zu rauchen, das Du scheinbar probiert hast....... :banana:Hmm, hab's nicht mehr so klar vor Augen. 2008 war ich nämlich tatsächlich mal im Minus (also Netto). Soweit ich mich erinnere: wenn ich da meine Steuererklärung (Kt. BE) korrekt ausgefüllt und überall entsprechend bei Kontosaldo, Zinsen, Verrechnungssteuer, Gutschrift Verrechnungssteuer die korrekten (negierten) Beträge eingesetzt hätte, wäre ich auf eine negative Verrechnungssteuer-Gutschrift (aka -Belastung) gekommen, weshalb ich diese Übung dann wohlweisslich abgebrochen habeDie Schuldzinsen kannst Du dem Einkommen in Abzug bringen, Verrechnungssteuer belastet Dir niemand.