Verletzt der Mindestkurs – als autonome Krisenmassnahme – nicht die Spielregeln des IWF? Ist er nicht ein Schritt in Richtung einer kompetitiven Abwertung zur Erlangung von unfairen Wettbewerbsvorteilen? Die Antwort ist ganz klar nein. Damit international und am Markt die nötige Akzeptanz für eine derartige Massnahme geschaffen werden kann, muss allerdings eine klare, ökonomisch eindeutige Begründung für den Einsatz solcher Mittel vorliegen. Diese muss zudem transparent kommuniziert werden. Beim Mindestkurs ist das der Fall. Er wird als ausserordentliche Massnahme in einer Extremsituation international akzeptiert – nicht zuletzt vom IWF, der im Rahmen seines jährlichen Länderexamens jüngst festhielt, dass die Einführung des Mindestkurses angesichts der Risiken für die Wirtschaft und die Preisstabilität eine angemessene Massnahme war.10 In anderen Worten: Die Ziele und die Motivation dieser Massnahme wurden von den Märkten und von den ausländischen Zentralbanken verstanden. Wir konnten eindeutig und klar begründen, dass der Devisenmarkt infolge internationaler Ereignisse nicht mehr ordentlich funktionierte. Zudem wurde mit 1.20 Franken pro Euro ein Niveau als Mindestkurs festgelegt, bei dem der Franken immer noch als klar überbewertet gilt. Der Mindestkurs dient also einzig dazu, diesen Störungen entgegenzuwirken und die mit ihnen potenziell verbundenen enormen Kosten für die Schweizer Wirtschaft abzuwenden. Er wurde also gerade nicht eingeführt, um den Wettbewerb zu verzerren, sondern um entstandenen Verzerrungen zu begegnen.