Nein, falsch. Das gilt nur für Einheimische. Also für Bürger der UAE, für Emiratis.Und eine Einbürgerung ist fast unmöglich. Selbst wenn man 30 Jahre im Land lebt.
Ok, dass ich das nochmal richtig einordnen kann. Auch nach 30 Jahren ist eine Einbürgerung ausgeschlossen. Finde ich eine schöne Frau, die bereits Emirate ist, bin ich drin in diesem System. Also kriege ich Haus, ein Auto und Monatslohn 2'500 Franken?Nein, falsch. Das gilt nur für Einheimische. Also für Bürger der UAE, für Emiratis.Und eine Einbürgerung ist fast unmöglich. Selbst wenn man 30 Jahre im Land lebt.
Meine Informationen stammen aus persönlichen Erklärungen von Emiratis sowie Ausländern, die sehr lange dort leben. Eine offizielle Informationsquelle im Sinn einer Webseite habe ich nie gesucht, weil ich dem Thema auch nicht viel Bedeutung beigemessen habe.Aber egal, wie es dort gelöst wird: Auf die Schweiz ist das ohnehin nicht übertragbar. Dubai hat wie gesagt einen Ausländeranteil von 95%. Somit können die 5% Dubaianer locker vom Staat durchgefüttert werden, sofern sie das wollen.Auf was ich eigentlich mit dem Dubai-Vergleich hinaus wollte ist die Frage, wer von BGE profitieren soll. In Dubai sind es nur die Einheimischen. Ausländer profitieren davon nicht.Die Frage lautet, wie das in der Schweiz gelöst würde. Würden Ausländer ebenfalls von BGE profitieren? Oder wird es da Abgrenzungen geben, je nach dem, welchen Ausländerausweis sie haben, wie lange sie in der Schweiz leben, ob sie arbeiten ... ? Würde das BGE gleich hoch sein wie für einen Schweizer?Ich finde zum Thema UAE und Grundeinkommen keine einziege brauchbare Informationsquelle.
Naja, ich finde eine Informationsquelle schon wichtig. Weil dann wären die Spezifikationen auch besser verständlich. Wie mein Beispiel mit der Heirat. Wenn über Heirat an das BGE, ein Haus und ein Auto rangekommen werden kann. Dann wäre deine erste Frage mit den Ausländer ein klares JA. Weil der Ausländer nichts anderes tun muss als heiraten. Oder machen wir es etwas extrem, ein Schweizer Bürger müsste nur einen Ausländer finden. Damit er an ein zweites Auto und das zweite BGE rankommt. Was eine Motivation für Scheinheirat wäre. Wenn wir das noch etwas weiter treiben, muss der genannte Bürger anschliessend nur die Scheidung verlangen. Und nochmal Heiraten, für das dritte Auto :mrgreen: und so weiter... Das Auto wird dann vermutlich ständig verkauft. Die Frage stellt sich also, ob sowas in UAE möglich wäre, juristisch betrachtet. Das ist aber nur möglich, wenn wir auch wissen wie das BGE in UAE formuliert wurde. Es würde dann auch noch weitere Fragen beantworten. Weil es macht wenig sinn, mit theoretischen Überlegungen zu spielen. Wenn wir reale Implementierungen haben. Die folgenden Länder haben zum Beispiel eine BGE ähnliche Konstruktion: http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungs ... C3.BChrung Zur beantwortung einieger Fragen müssten nach reale Geschehenissen gesucht werden. Um zu schauen, in wie fern sich das Problem gezeigt oder gelöst hat. Zum Beispiel galt in der Schweiz noch bis 1991, das die ausländische Frau, nach der Heirat automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten hat. Beim Mann hingegen betraf diese Regelung nicht, siehe: http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausl ... rch-heiratMeine Informationen stammen aus persönlichen Erklärungen von Emiratis sowie Ausländern, die sehr lange dort leben. Eine offizielle Informationsquelle im Sinn einer Webseite habe ich nie gesucht, weil ich dem Thema auch nicht viel Bedeutung beigemessen habe.Aber egal, wie es dort gelöst wird: Auf die Schweiz ist das ohnehin nicht übertragbar. Dubai hat wie gesagt einen Ausländeranteil von 95%. Somit können die 5% Dubaianer locker vom Staat durchgefüttert werden, sofern sie das wollen.Auf was ich eigentlich mit dem Dubai-Vergleich hinaus wollte ist die Frage, wer von BGE profitieren soll. In Dubai sind es nur die Einheimischen. Ausländer profitieren davon nicht.Die Frage lautet, wie das in der Schweiz gelöst würde. Würden Ausländer ebenfalls von BGE profitieren? Oder wird es da Abgrenzungen geben, je nach dem, welchen Ausländerausweis sie haben, wie lange sie in der Schweiz leben, ob sie arbeiten ... ? Würde das BGE gleich hoch sein wie für einen Schweizer?Ich finde zum Thema UAE und Grundeinkommen keine einziege brauchbare Informationsquelle.
Die "AHV" wird nicht "aus dem BGE bezahlt. AHV gäbe es dann nicht mehr. Rentner im Prinzip auch nicht! Es gäbe einfach Erwerbstätige und Nichterwerbstätige!Bitte nicht mehr AHV verwenden. Das verwirrt in der Diskussion. Mit dem BGE bräuchte es keine separate staatliche Rente für über X-jährige mehr. Ansonsten verstehe ich was Du meinst. Dass es aber höhere Kosten gäbe, dürfte trotzdem klar sein. Denn solange ein Ehepaar bei der Umstellung (wobei das wohl nicht so schnell und einfach gehen würde) sofort rund 35% mehr "Rente" erhält, wird das nicht durch die von Dir erwähnten Effekte aufgehoben.- Zudem gibt es noch eine weitere grosse Schar, welche plötzlich wesentlich höhere Bezüge erhielten. Schon mal an die vielen gedacht, welche keine 100% AHV-Rente erhalten! Diese würden sozusagen sofort auf 100% BGE gehoben, was wohl ebenfalls nicht unerhebliche Kostensteigerungen verursacht.Warum soll die AHV aus diesem BGE bezahlt werden müssen? Die AHV kann doch wie heute, aus den Arbeitnemer finanzierz werden. Der Betrag würde sich einfach ändern. Generell reduzieren. Weil die 2.5K auf sicher sind in der AHV. Müsste also nur noch die differenz finanziert werden. Was das BGE in diesem AHV Kontext angeht, musst du auch bedenken. Das es gewisse Kreise giebt, die auch nach dem AHV Alter produktiv arbeiten wollen. Die Frage stellt sich also, in wie fern es in der Minderheit oder der Mehrheit sein wird. Weil wenn die Mehrheit weiter arbeiten will, weil sie nicht auf den tot warten möchten, irgendwo. Dann sieht es wieder anders aus.- Das BGE würde teilweise aus diesen "AHV-Beiträgen" bezahlt.
Darf ich auf mein bisher ignoriertes Posting verweisen? http://www.trader-forum.ch/viewtopic.php?p=66947#p66947Wo steht im Verfassungstext etwas von AHV und Löschung der entsprechenden Verfassungsartikel?Wo steht was wegen Schweizern/Ausländern?Wo steht irgendwas von Fr. 2500?Würde mich freuen, wenn jemand auf meine Aussagen eingehen würde.Die "AHV" wird nicht "aus dem BGE bezahlt. AHV gäbe es dann nicht mehr. Rentner im Prinzip auch nicht! Es gäbe einfach Erwerbstätige und Nichterwerbstätige!
Naja, dass ist immer wieder eine Frage der Definition. In der damaligen TalkTäglich Sendung, siehe: http://www.telezueri.ch/talktaeglich/25 ... 5#verpasst Meinte der BGE Beführworter, dass er die AHV nicht abschaffen will. Weil es eine wichtige Erungenschaft der Schweiz repräsentiere. Deshalb gehe ich mal davon aus, dass einiege das BGE mit AHV und einiege ohne AHV wollen. Es scheint so das sich hier noch viel Konsens finden muss :mrgreen:Die "AHV" wird nicht "aus dem BGE bezahlt. AHV gäbe es dann nicht mehr. Rentner im Prinzip auch nicht! Es gäbe einfach Erwerbstätige und Nichterwerbstätige!Bitte nicht mehr AHV verwenden. Das verwirrt in der Diskussion. Mit dem BGE bräuchte es keine separate staatliche Rente für über X-jährige mehr.Warum soll die AHV aus diesem BGE bezahlt werden müssen? Die AHV kann doch wie heute, aus den Arbeitnemer finanzierz werden. Der Betrag würde sich einfach ändern. Generell reduzieren. Weil die 2.5K auf sicher sind in der AHV. Müsste also nur noch die differenz finanziert werden. Was das BGE in diesem AHV Kontext angeht, musst du auch bedenken. Das es gewisse Kreise giebt, die auch nach dem AHV Alter produktiv arbeiten wollen. Die Frage stellt sich also, in wie fern es in der Minderheit oder der Mehrheit sein wird. Weil wenn die Mehrheit weiter arbeiten will, weil sie nicht auf den tot warten möchten, irgendwo. Dann sieht es wieder anders aus.- Das BGE würde teilweise aus diesen "AHV-Beiträgen" bezahlt.
Weil der APF jedoch durch Öl finanziert wird, ist dieses Modell nicht wirklich nachhaltig.Antragsteller für einen Anteil an der Dividende dürfen nicht vorbestraft sein. Sie müssen mindestens ein Kalenderjahr Einwohner Alaskas sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung unverbindlich die Absicht erklären, bis auf weiteres Einwohner bleiben zu wollen.
http://www.oekonomenstimme.org/artikel/ ... bare-idee/In mehr Details als PDF, 18 Seiten:http://www1.vwa.unisg.ch/RePEc/usg/econwp/EWP-1313.pdfKonnte bisher nur die Kurzversion lesen, das PDF werde ich mir mal an einem Wochenende gönnenDas garantierte Grundeinkommen: Eine (leider) nicht bezahlbare Idee
Nicht aufregen! Die Diskussion startet auf einer Basis ohne festen Grund. Denn der Initiativtext lässt vieles offen. Randbedingungen, resp. Vorschläge werden zwar gemacht, aber es sind bestenfalls eben Diskussionsgrundlagen.Wenn ich z.B. davon spreche, dass die heutige Form der staatlichen (!) Rente AHV wegfallen würde, so gehe ich einfach von der für mich logischen Situation aus. Aber gut, es könnte natürlich Rahmenbedingungen geben, welche eine Art AHV enthalten kann. Weshalb nicht. Auch "Bedingungslos" lässt ja vieles offen. WER in den Genuss kommt ist noch lange nicht fixiert. Auch für "Kinder" heisst die vorgeschlagene Höhe nicht, was als Kind gilt...... Und wer gilt als Rentner.Ich gehe aber ebenfalls davon aus, dass sich die Bevölkerung schon mal in Erwerbstätig und Nichterwerbstätig teilen wird. Das ist ja eigentlich auch der Witz der Sache. Ich nehme an, dass Du diese Seite kennst:http://bedingungslos.ch/Daraus:Woher soll das Geld kommen?Das bedingungslose Grundeinkommen übernimmt die Aufgabe der Existenzsicherung. Das entlastet alle anderen Einkommen um den Betrag des Grundeinkommens. Der Sockelbetrag, den sowieso jede und jeder zum Leben braucht, soll bedingungslos für alle werden. Das Grundeinkommen wird ein Anteil im heutigen Gesamteinkommen von jedem.In Zahlen: Bei den oben genannten Beträgen ergibt sich ein Volumen von 200 Milliarden Franken im Jahr für das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz. Rund 70 Milliarden Franken davon würden heute bestehende staatliche Transferleistungen (AHV, IV, ALV etc.) ersetzen. Der grösste Teil der verbleibenden 130 Milliarden sind in heutigen Erwerbseinkommen enthalten. Es bliebe ein Rest von einigen Milliarden im Jahr, welche nicht in bestehenden Einkommen enthalten sind, insbesondere für Menschen, die heute von weniger als 2’500 Franken leben. Ob ein Restbetrag durch Steuern oder durch eine Verlagerung im heutigen Staatshaushalt aufgebracht wird, muss politisch ausgehandelt werden.Darf ich auf mein bisher ignoriertes Posting verweisen? http://www.trader-forum.ch/viewtopic.php?p=66947#p66947Wo steht im Verfassungstext etwas von AHV und Löschung der entsprechenden Verfassungsartikel?Wo steht was wegen Schweizern/Ausländern?Wo steht irgendwas von Fr. 2500?Würde mich freuen, wenn jemand auf meine Aussagen eingehen würde.Die "AHV" wird nicht "aus dem BGE bezahlt. AHV gäbe es dann nicht mehr. Rentner im Prinzip auch nicht! Es gäbe einfach Erwerbstätige und Nichterwerbstätige!
Zunächst mache ich ein grosses Fragezeichen bei der Vermutung, ein Mann würde das Bürgerrecht bekommen, wenn er eine Emirati heiratet. Umgekehrt natürlich schon!Entsprechend ist auch fraglich, ob eine Frau in den Emiraten ein Anrecht auf ein BGE hat oder nicht. Vielleicht, wenn sie unverheiratet ist. Was, wenn sie mit einem Ausländer verheiratet ist?Ich weiss es schlicht nicht.Naja, ich finde eine Informationsquelle schon wichtig. Weil dann wären die Spezifikationen auch besser verständlich. Wie mein Beispiel mit der Heirat.
Die Kommentare zu diesem Artikel sind auch interessant :mrgreen: Das generelle Problem an den Artikeln, beider Seiten. Sehe ich vorallem darin, dass alles unternommen wird. Um sich gegenseitig schlecht zu reden. Objektivität fehlt oft, zumal nicht viele Ökonomen gegen ihren Berufsstand wettern würden. Genauso wie die Initiativen kaum ihre Initiative schlecht vermarkten würden. Darum wird an jeder Ecke nach Fehlern gesucht. Zur findung des idealen Totschlagargumentes. Ich habe bisher selten gelesen, dass Befürworter des BGE auch Vorteile im aktuellen System hervorrufen. Das selbe bei den Gegner, wirst du kaum einen Satz finden. Der das BGE in gewissen Punkten loben würde. Es ist oft wie ein alles oder nichts Dialog. Wenn es dann mal nicht funktioniert, werden von den Gegner zum Beispiel die Junkies als Beispiele genommen. Oder bei den Befürworter mit einer allgegenwärtigen Ausbeutung argumentiert.Hier eine HSG-Studie zu den Auswirkungen...
http://www.oekonomenstimme.org/artikel/ ... bare-idee/Das garantierte Grundeinkommen: Eine (leider) nicht bezahlbare Idee
Das stimmt nicht, hier wird bei den meisten Rechnungen immer mit falschen Ausgaben hantiert. Die 200 Milliarden Franken betreffen immer die 2'500 Franken multipliziert mit der Bevölkerungszahl. Was aber ständig vergessen wird ist, dass unsere Demographie nicht aus 100% Erwachsenen besteht. Und meines wissens kriegen Kinder weniger BGE als die Erwachsenen. Darum sind es nicht 200 Milliarden Franken sondern weniger. Laut BFS sind etwa 1.6 Millionen Bürger unter 18 Jahre: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/i ... esamt.html. Das BGE für Minderjährige beträgt 625 Franken. Ausserdem müssten die Teilnahmebedingungen vorerst klar sein, bevor über die Finanzierung überhaubt ein Urteil stattfinden kann. Weil, nehmen wir an. Das jeder Bürger in der Schweiz anrecht auf das BGE hätte. Die Teilnahmebedingungen aber vorsehen, dass der Bürger seinen Wohnsitz mindestens 5 Jahre in der Schweiz haben muss. Dann müsste geklärt werden, wie hoch die Zahl der hier lebenen Bürger ist, die bereits 5 Jahre ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dazu habe ich keine Statistik gefunden. Oder, wenn wir beispielsweise die Teilnahme am BGE mit dem Wahlrecht verknüpfen und nicht mit der Wohnsitzdauer. Dann wären das etwa 5 Millionen Bürger (stand 2011): http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/i ... igung.html Das entspricht dann insgesamt 153 Milliarden Franken für alle Wahlberechtigten Bürger. Dann haben wir noch die 1.6 Millionen Kinder, wieviel davon keinen Anspruch auf das BGE hätten ist schwer abzuschätzen. Darum nehme ich einfach pauschal die 1.6 Millionen, was 12 Milliarden Franken Kosten würde. Also liegt der Anteil der Minderjährigen bei etwa 8% der Gesamtkosten. Total sind es 166 Milliarden Franken für alle Minderjährigen und alle Wahlberechtigten. Aber eben, der Anteil nicht berechtigten Minderjährigen müssten noch aussortiert werden. Was aber kaum ins Gewicht fallen würde.In Zahlen: Bei den oben genannten Beträgen ergibt sich ein Volumen von 200 Milliarden Franken im Jahr für das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz.
Sehe ich genau so. Die Idee, dass alles Bestehende abgerissen wird (tabula rasa) und etwas völlig Neues, Ideales, Grossartiges errichtet werden soll, ist in der Schweiz und vermutlich auch den meisten Demokratien schlicht eine Utopie. Mag ja für Schriftsteller, Künstler, Philosophen (Trägerschaft der Initiative) ein interessantes Betätigungsfeld sein.Als Realist mache ich mir folgende Ueberlegungen1. Die AHV soll bestehen bleiben, denn sie ist bereits ein bedingungsloses Einkommen.2. Die bereits bestehende Institution der Steuern soll für ein BGE sorgen. Damit können auf einfache Weise die Komponenten Arbeits- oder AHV-Einkommen, soziales Umfeld (Sozialabzüge) berücksichtigt werden. Uebersteigen die Abzüge die Einkünfte, ergibt sich ein negatives Einkommen welches im Extremfall die Summe aller Sozialabzüge wäre. Es ist nun nur eine Frage der Skalierung, ab welchem Einkommem Steuern bezahlt werden müssen. Liegt das steuerbare Einkommen unter diesem Schwellwert, erhält man bedingungslos Geld vom Staat. Da müssen natürlich wie bei allen Steuern Grenzen und Progressionen festgelegt werden.Vorteil dieser Regelung: Die Steuerverwaltung ist eh bereits da, sie muss heute schon die Einkommen und die Berechtigung der Abzüge kontrollieren. Die Sozialbehörden welche heute eine beträchtlichen Aufwand damit haben, die finanzielle Situation ihrer Kunden zu eruieren, würden entlastet.Das stark pauschalisierte BGE scheint mir generell etwas radikal. Es wäre bescheidener gewesen, wenn das BGE auf erprobte Strukturen orientieren würde.
Achtung, die AHV ist bei Weitem nicht bedingungslos! Im Gegenteil sind die Bedingungen sogar recht hart. Ein fehlendes Beitragsjahr führt schon zur Reduktion der Rente. Und davon sind sehr viele Bezüger betroffen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit der AHV allein, also ohne 2. Säule der Lebensstandard nach der Pension nicht erhalten werden kann. Dazu würden dann entsprechende Reserven aus der 3. Säule / Vermögen benötigt. Was und wie die 2. Säule in ein BGE einbezogen werden müsste ist ja ebenfalls noch offen.Als Realist mache ich mir folgende Ueberlegungen
1. Die AHV soll bestehen bleiben, denn sie ist bereits ein bedingungsloses Einkommen.
Ich habe auch über das BGE in Namibia gelesen und es gibt dazu unterschiedliche Ansichten. Schau dir einmal den Text auf Wikipedia an: http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungs ... en#Namibia Oder auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Basic_Inco ... che_Kritik Ich kann das nicht beurteilen, dazu habe ich mich damit zuwenig ausseinander gesetzt. Aber die Kritik geht hauptsächlich auf mangelnde Dokumentationen und Objektivität aus. Zum Beispiel, dass alle wissenschaftliche Berater bekannte befürworter eines Grundeinkommens sind. Es gab auch keine Kontrollgruppe, obwohl diese unter Fachleuten selbstverständlich gewesen wäre. Der rest lässt sich aus dem Artikel entnehmen...ZDF zeigt, dass das BGE in Namibia funktioniert (5 Minuten)