Ein wirklich spannender Sonntag war das. Volonté générale hat gesprochen. Ich mag mich nicht recht entscheiden, ob ich mich freuen oder fürchten soll. Habe zwar JA gestimmt, jedoch wirklich wohl habe ich mich dabei auch nicht gefühlt (hab auch nicht gedacht, dass es angenommen wird...).
Sehe das ähnlich. Obschon ich Nein gestimmt habe (siehe :
viewtopic.php?p=81185#p81185 ) sind wir beiden uns offenbar doch relativ einig.
Ja das ist eines der ersten Male bei einer Abstimmung, wo ich mich beim Abstimmen und beim Lesen des Resultates nicht ganz sicher war. Unsere Meinungen liegen nah beieinander und dennoch um 100 % unterschiedliche Wörter auf dem Talon
Ich weiss, es gehört sich nicht, dass man ein Post auseinanderpflückt und kritisiert. Dennoch habe ich zwei Fragen, die ich aber nicht als Kritik verstanden haben möchte.
Das Bild des loyalen, tüchtigen, fleissigen Schweizers mit der treuen, warmehrzigen Ehefrau an seiner Seite, ist auch ein Bild, welches ich mir gerne vorstelle.
Aber dann frage ich mich wieder, wer hat die Autobahnen und vorallem die Tunnels durch die Aplen gebaut? Waren dies nicht die italienischen Gastarbeiter?
Wer hat unsere Häuser im Baubomm der 80er Jahre gebaut? Waren dies nicht Arbeiter aus dem damaligen Yugoslawien?
Wieviel Schweizer gibt es, die für 18.50 Fr. brutto Toiletten putzen gehen, oder vier Sprachen sprechen und in einem eher schlecht bezahlten Job im Tourismus arbeiten? Dito im Pflegebereich.
Und eine grundlegende Frage zu SVP Initiativen drängt sich mir auch ein weiteres Mal auf.
Wieso ist eine Partei, welche die finanzielle Potenz (Der Parteiführer ist mehrfacher Miliardär, mehrere mehrfache Millionäre sind im inneren Kreis Mitglied) hätte und die nötige fachliche Kompetenz (mehrere juristisch studierte Personen, sind in der Führungsriege mit dabei) nicht fähig eine Initiative auszuarbeiten, welche so eindeutig, korrekt und legetim ausgearbeitet ist, dass sie auch umgesetzt werden kann. Die Vorschläge sind immer nur da um "Zeichen zu setzen". Meiner Ansicht nach hat "Zeichen setzen" in der Politik nicht viel zu suchen. In der Politk sollte man Vorschläge bringe und Konsense ausarbeiten.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass uns Zeichen setzen in der Politik nicht immer moralisch und menschlich weitergebracht hat.
Diese Fragen klingen zwar rhetorisch, sind aber eigentlich nicht so gemeint.
Und
Schweizer und Deutsche mochten sich ja noch nie:
http://www.youtube.com/watch?v=8h5kaZlPdf4
Mc"ufschlüsse,Kollege"Mad
Ich bin nicht aus Pappe und eine gut ausformulierte Reaktion, egal ob positiv oder negativ, und eine angeregte Diskussion begrüsse ich immer. Von daher: Nur drauflos =D
Zum das Klarstellen: Mein Grossvater hiess Mario, war aus Italien und arbeitete 31 Jahren in Winterthur auf dem Bau :top: Ich weiss also, was du sagen willst! Ich bin jedoch überrascht, dass dieses von dir angesprochene System mit dem Einbezug einer Kontigentierung nicht funktionieren soll? Wer sagt, dass keine Gastarbeiter mehr kommen sollen? Wer sagt, dass der nächste Tunnel, die nächste Eisenbahnstrecke oder das nächste Hochhaus nicht mehr realisierbar sind? Das ist doch nicht wirklich ernsthaft deine Angst? Die Wirtschaft soll nicht behindert werden in ihrem Zugang zum Arbeitsmarkt. Du kannst mir nicht erzählen, dass wir heute sagen: Morgen beginnt der Bau der zweiten Gotthardröhre. Dann stehen wir morgen um 08:00 Uhr in Airolo, schauen uns an und merken: "UUUps, wo sind den Mario (my Granddad), Luigi und und und?". Solche Projekte werden über Jahre geplant und realisiert => Wirtschaft meldet benötigte Kontingente an. Bund bewilligt sie. Basta. Ging doch bis 2007 auch?
Zu deinem zweiten Argument: Wir reden hier über einen Verfassungsartikel. Die Vorgabe einer bestimmten Zahl wie zB 40'000 p.a. gehört absolut nicht in eine Verfassung sondern dies ist dann Sache der regierenden Politiker. Daraus ergibt sich, dass die von dir geforderte "korrekte" Initiative nicht möglich ist, da man ja flexible Kontigentierungen möchte und kein starres, wirtschaftsbehinderndes Zahlenmodell. Nun geht es an die Umsetzung und da lässt der Initiativtext sehr viel Freiheit => Bundesbern hat gute Karten zum Verhandeln. Was daraus wird, eben, wissen wir nicht. Aber wir sind kein Mitgliedstaat der EU, weshalb die Personenfreizügigkeit KEIN Grundrecht ist!
Und zum Bild eines Schweizers, wie du es beschreibst. Ich sehe den perfekten Schweizer nicht so. Egal ob Eidgenoss, Secondo, C-Ausweis, verheiratet, geschieden, oder was auch immer. Mann soll ehrlich seiner Arbeit nachgehen, seine Rechnungen pünktlich zahlen und niemanden etwas zu Leide tun. Bünzlig, kleinkariert? Nein, einfach mit gesundem Menschenverstand durchs Leben. Das ist kein guter Schweizer, sondern einfach ein NORMALER MENSCH.
Hier noch der Initativtext zum Nachlesen
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich
Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 9 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
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Wie ihr im Unterstrichenen sieht, lässt die Initiative Freiraum. Nicht das Ende der Schweiz.