Hier noch was zum Thema Strafverfolgung und Verhalten der deutschen Politiker:
Deutscher Furor gegen die «hehlerische» Schweiz
In Nordrhein-Westfalen ist der Haftbefehl gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder zum Wahlkampfschlager geworden
Der Schweizer Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder hat grossen Wirbel ausgelöst. Vor allem in Nordrhein-Westfalen, wo demnächst gewählt wird, schlagen die Wellen der Entrüstung hoch. Verständnis ist rar.
Ulrich Schmid, Berlin
Politiker in Deutschland haben geharnischt auf die Nachricht reagiert, dass die Schweizer Justiz Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erlassen hat. In Nordrhein-Westfalen, wo Mitte Mai der Landtag neu bestellt wird, wurde der Disput sofort zum Wahlkampfthema. Am deutlichsten wurde die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die gute Aussichten hat, im Mai wiedergewählt zu werden. Sie bezeichnete das Vorgehen der Schweizer als ungeheuerlich.
Abfälliges, Abwertendes
Kraft sagte, es gehe nicht an, ihre Mitarbeiter in ein kriminelles Licht zu rücken. Das habe man gegenüber der Schweiz auch nachdrücklich zum Ausdruck gebracht. Ihre Beamten hätten nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen. Im Übrigen nutzte Kraft die Gelegenheit, das geplante Steuerabkommen zwischen Berlin und Bern zu kritisieren. Noch immer gebe es zu grosse Schlupflöcher, was ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar sei. Ähnlich wie Kraft äusserten sich SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin. Gabriel sagte, die schwarz-gelbe Bundesregierung verhandle ein Abkommen mit der Schweiz, in dem sie Straftaten in Zukunft «gegen ein bisschen Geld» legitimieren wolle. Trittin wandte sich ebenfalls gegen eine Unterzeichnung des Steuerabkommens und bezeichnete die Haftbefehle als Skandal. Die Schweiz wolle offensichtlich im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht mit Rechtsstaaten zusammenarbeiten. Wenn von einer Schweiz gesprochen wird, die «nicht mit Rechtsstaaten zusammenarbeiten» wolle, lässt das nur eine Interpretation zu: Die Schweiz ist kein Rechtsstaat. Damit ist zumindest ein Teil der deutschen Politikerkaste wieder im Reich jener Klischees angelangt, in dem man sich so gerne tummelte, als der damalige Finanzminister Peer Steinbrück seine Sottisen über Kavallerie und Indianer in die Welt setzte. Steinbrück, der gerne SPD-Kanzlerkandidat würde, war am Wochenende natürlich auch gleich wieder zur Stelle und versuchte, den begriffsstutzigen Schweizern klarzumachen, dass sie Ursache und Wirkung verwechselten. Was die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder getan hätten, sei nur eine Wirkung davon, dass die Schweiz zum Steuerbetrug einlade. «Das ist der Skandal.»
Massvoller Schäuble
Erstaunlich an diesem gesamthaft doch recht durchsichtigen Wahlkampfgetöse ist das Fehlen selbst minimaler rational geleiteter Empathie für das Verhalten der Schweizer Bundesanwaltschaft. Man trompetet im Namen einer sehr deutsch empfundenen «Gerechtigkeit», die immer und ausschliesslich als Verteilungsgerechtigkeit definiert wird, seine «Entrüstung» hinaus, immer natürlich auf den Wähler schielend, der die Schweiz in den Medien des Mittelmasses meist als moralisch minderwertiges Steuerparadies kennenlernt, das seinen Wohlstand nicht Fleiss, industrieller Exzellenz und demokratischer Ordnung, sondern der Hehlerei verdankt.
Einer der ganz wenigen Politiker, die mit Bedacht reagierten, war Finanzminister Wolfgang Schäuble. In Kopenhagen sagte er am Rande eines Treffens von EU-Ressortkollegen, die Schweiz sei ein Rechtsstaat, ebenso wie Deutschland. Justiz und Strafverfolgungsbehörden seien unabhängig, genau wie in Deutschland. Das Schweizer Strafrecht belege die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe, wovon im Übrigen auch ehemalige Bundesräte nicht ausgenommen seien. Für ihn, Schäuble, gebe es deshalb keinen Zusammenhang zwischen den Haftbefehlen und dem anvisierten Steuerabkommen.
Artikel aus NZZ vom 2.4.12