tf-Club ü-60-zig

Paddy Ich habe mich ja nie gross um die AHV gekümmert und einfach einbezahlt. Jetzt bei der Anmeldung bei Schweizer Botschaft in Bangkok wurden mir eben gesagt, ich habe ein Jahr Zeit um mich bei der freiwilligen Altersversicherung anzumelden und muss mich auch bei meiner Ausgleichskasse abmelden.Aber ich bin in der Schweiz schon über 5 Jahre abgemeldet, habe mich aber nirgendwo angemeldet. Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe Frage ich mich wie die Sache für mich aussieht und was soll ich sagen und was nicht, war einfach Weltenbummler.
In unserem Kanton erhalten wir normalerweise von der Gemeinde eine Meldung wenn sich etwas ändert. (Zivilstand, Adresse etc.). Auch erhält die Ausgleichskasse eine Steuermeldung weshalb es mich wundert das die das nicht gemerkt haben.Ich würde einfach Melden das du per sofort definitiv nicht mehr in der Schweiz bist, weil du deinen Lebensmittelpunkt nach Land XY verlegt hast. Du aber der freiwilligen Versicherung beitreten möchtest. Und wie Crashguru gesagt hast geht heute fast alles per eMail/Brief.Noch ein Tipp, wenn du Nichterwerbstätig bist zahlst du Beiträge gemäss deinem Vermögen:
Freiwillige Versicherung:Nichterwerbstätige versicherte Personen bezahlen entsprechendihres Vermögens und Renteneinkommens einen Jahresbeitrag von904 bis 22 600 Schweizerfranken.
Keine Ahnung wie Sie das Vermögen prüfen wollen, aber ich würde dahingehend nicht gerade erwähnen das du ein paar Goldbarren rumliegen hast.Hier ein Kontaktformular der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) für die freiwillige Versicherung:http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/cdc.ph ... 1&elid=408Das Merkblatt 10.02 (freiwillige Versicherung)http://www.ahv-iv.info/andere/00134/002 ... ml?lang=deGruss Paddy
 
... habe mich dann im Oktober abgemeldet. Daher zahle ich auch jährlich auch das Minimum ca. 480 Fr. Aber offiziel einen neuen Wohnsitz habe ich erst 6 Jahre später bezogen. Die thailändische Botschaft hat mir Papiere ausgehändigt und gesagt ich habe ein Jahr Zeit mich bei der kantonalen AHV abzumelden und dann neu bei der freiwilligen AHV in Genf an zu melden.Da aber die kantonale AHV nicht weiss das ich im Ausland bin und die Adresse in der Schweiz weiter existiert, wird sie automatisch wie jedes Jahr die AHV Rechnung schicken. Meine Frage bleibt daher was kann mir passieren, wenn es eines Tages raus kommt.
Das finde ich etwas seltsam, normalerweise bist du mit der Abmeldung bei der Gemeine auch bei der AHV abgemeldet. Und von dem Moment an, hast du ein Jahr Zeit, um dich bei der freiwilligen AHV anzumelden, egal ob du schon einen festen Wohnsitz im Ausland hast oder nicht.Ich war damals auch falsch informiert und habe dadurch jetzt grosse Lücken bei den Beiträgen. Ich habe mich bei der Gemeinde abgemeldet und im Ausland angemeldet (eine Adresse in der Schweiz hatte ich noch), habe aber noch 15 Jahre lang AHV-Beiträge bezahlt, weil ich bei einer Schweizer Firma angestellt war und einen Lohn in der Schweiz bekommen habe. Als ich dann für eine Firma im Ausland gearbeitet habe, wollte ich mich innerhalb eines Jahres in Genf anmelden. Dor hat man mir aber gesagt, ich erfülle die Kriterien für die Anmeldung nicht, ich hätte das innerhalb eines Jahres nach Abmeldung aus der Schweiz machen müssen, und nicht innerhalb eines Jahres nach meinem letzten Beitrag.Dadurch hatte ich nach 15 Jahren mit sehr kleinen Beiträgen noch ein paar Jahre ganz ohne.Später in der Schweiz wurde mir gesagt, dass es daran auch nachträglich nichts zu rütteln gebe, auch nicht mit nachzahlen. Ich habe da einige Dokumente bekommen, die dies bestätigen, habe sie aber nicht mehr zur Hand.Grussfritz
 
Hier wird in der Diskussion oft der Begriff "Wohnsitz" verwendet. Dazu ZGB Art. 23

Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.
Heisst nun abmelden bei der Gemeinde, dass man den Wohnsitz aufgibt? Bin ich das halbe Jahr in meiner Ferienwohnung im Ausland ist dies kaum mit der "Absicht des dauernden Verbleibens". Habe bei drei Gemeinden mal angefragt. Antworten: "3 Monate weg und sie müssen sich abmelden", "Fragen Sie nicht, wir kontrollieren das nicht" Verwaltung einer grösseren Stadt: "Was meinen Sie, wenn sich alle die mehr als 3 Monate nicht zuhause sind sich abmelden und ein paar Monate wieder anmelden würden, wir bräuchten glatt 10 Leute mehr Personal"Dazu kommt Art. 24
Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes
Man kann also nie keinen Wohnsitz haben. Meine Krankenkasse stellt sich auf den Standpunkt, dass der Wohnsitz in der Schweiz aufzugeben ist, wenn man länger als 3 Monate im Ausland ist. Gibt es in diesem Forum Erfahrungen zum Thema "Wohnsitz"? Zu beachten ist ferner, dass der Wohnsitz gemäss ZGB nicht notwendigerweise auf der steuerliche Wohnsitz ist (Auskunft eidg. Steuerverwaltung: "Sie können sich nicht einfach abmelden und dann keine Steuern mehr bezahlen". Mit Hinweis auf Art. 24 sei ein neu begründeter Wohnsitz zu melden, damit man am alten Wohnsitz keine Steuern mehr bezahlen müsse)
 
Ja da gibt es diese schlauen die sich bei der Gemeinde abmelden irgendwo anders Wohnen gehen (innerhalb der Schweiz) und sich aber nicht mehr anmelden. Man will ja keine Steuern zahlen.

Auszug aus dem ATSG:

Art. 13:

Der Wohnsitz einer Person bestimmt sich nach den Artikeln 23-26 des ZGB.

Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie während längerer Zeit lebt, selbst wenn diese Zeit zum Vornherein befristet ist.
Wie Meerkat schreibt hat man gem. ZGB 23 dort seinen Wohnsitz wo man sich länger Aufhalten will. In der Regel heist dies 1 Jahr oder länger. (meiner Erfahrung nach)
Dazu:

ZGB Art. 24:

Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.

Ist ein früher begründetet Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründetet Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Aus der Praxis:Wir (die Ausgleichskasse) haben uns geweigert einer IV-Rentnerin die IV weiter zu zahlen weil Sie keinen Wohnsitz mehr hatte. Sie hat sich abgemeldet aber nie mehr irgendwo angemeldet. Sie hatte aber dennoch eine offizielle Wohnadresse. Als sie sich beschwert hat das sie ohne das IV-Geld nicht leben kann, haben wir sie einerseitz darauf verwiesen das sie sich irgendwo anmelden muss bzw. für die Überbrückung bis dahin sie zum Sozialamt muss.

Laut Sozialhilfegesetz (ShiG):

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Unterstützungswohnsitz des Hilfesuchenden im Sinne des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unter-stützung Bedürftiger vom 24. Juni 1977 (Zuständigkeitsgesetz, ZUG).

Unterstützungs-wohnsitz

Ist eine hilfesuchende Person ausserhalb ihres Unterstützungswohnsitzes auf so-fortige Hilfe angewiesen oder hat sie keinen sofort feststellbaren Wohnsitz, so muss ihr der Aufenthaltskanton Hilfe leisten. Als Aufenthalt gilt die tatsächliche Anwesen-heit im Kanton.
Ich interpretiere das ganze so: Um Steuerpflichtig/Beitragspflicht etc. zu sein bedarf es eines Wohnsitzes, ist dieser durch fehlendes anmelden nicht gegeben ist entscheidend wo sich die Person aufhält. PS: die Person wurde dan einfach Zwangsangemeldet...

 
Wohnsitz :!: Da habe ich in den letzten 18 Jahren alles gehört und gelesen und jene Erklärungen erhalten. Selbst der Steuervogt in Bern hat mir eine (falsche) geliefert...... Also da halte ich mich nun zurück mit Erklärungen, denn das Thema verstehen nicht einmal Chefbeamte. Und betreffend Juristen wissen wir ja alle: 10 Juristen 11 Meinungen.Wichtig ist einfach, dass man unterscheidet ob eine Abmeldung ins Ausland erfolgt. In der Schweiz sind die Meldefristen ja genau geregelt. Und Achtung: Immer schön alle Unterlagen über die Ab- und An-Meldungen aufbewahren. Die Ämter finden nämlich manchmal das Zeugs nicht mehr......Und noch etwas: Die Abmeldung wurde früher verweigert, wenn die Steuerbehörde nicht grünes Licht gab. Das ist durch BG-Urteil schon lange gekappt. Einem Schweizer kann die Abmeldung nicht verweigert werden auch wenn er die Steuern nicht bezahlt hat! Nicht einmal die Abmeldung ins Ausland mit unbekanntem Ziel!

 
http://www.news.admin.ch/message/index. ... g-id=45699

Weitere Grundlagenberichte für eine Reform der Altersvorsorge veröffentlicht

Bern, 28.08.2012 - Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat verschiedene Fragestellungen, die für eine Reform der Altersvorsorge von Bedeutung sein könnten, wissenschaftlich untersuchen lassen und die entsprechenden Berichte veröffentlicht. Zwei der Berichte setzen sich mit Steuerungsmechanismen auseinander, ein Bericht untersucht die Auswirkungen der Babyboom-Generation, und der letzte beleuchtet Hintergründe der unterschiedlichen Lebenserwartung in der Schweiz.

Karat

 
Auf Bloomberg kommen heute die Schweizer Pensionäre gross raus

Swiss Retirees Traverse Pension-Fund Abyss by Dog Walking

Schweizer Rentner überqueren die Pensionkassenkluft indem sie Hunde spazierenführen

Es wird dann detailliert auf einige Beispiele der Organisation Rent-a-Rentner eingegangen, welche Pensionäre für alle möglichen Arten von Tätigkeiten vermitteln, von Hundespazierenführen bis Buchhaltung.

Interessant sind dann die Ausführungen zum Thema Deckungsgrad

The deficit on Swiss occupational pensions, which are funded by employers and employees with the aim of allowing retirees to maintain their previous lifestyles, more than doubled to 42.4 billion francs in 2011, from 17.8 billion francs in 2007, as lower interest rates boosted liabilities, the latest available figures from the statistics office show.

The deficit for companies on Switzerland’s benchmark SMI Index increased 24 percent to 27.7 billion francs last year, according to a study by human resources consultants Towers Watson & Co. (TW) The average cover ratio, which measures assets as a percentage of liabilities, worsened to 82.9 percent for SMI companies, which include Nestle SA (NESN), Novartis AG and UBS AG. (UBSN)
Es wird also die Behauptung aufgestellt, dass der durchschnittliche Deckungsgrad der PK's der SMI-Firmen nur 82.9 % betrage. Ich kann das nicht recht glauben und werde dem bei Gelegenheit etwas nachgehen. Stellt sich ausserdem die Frage, was Durchschnitt heisst (mit oder ohne Gewichtung).
 
Ich: "Super, hier klnnen wir nahe beim Eingang parkieren!"

Meine Frau: "Willst du damit sagen, ich sei eine "Elderly" Person?

Elderly.JPG

Meine weise und friedenstriefende Antwort: " Das Schild richtet sich an die Fahrer!"

 
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Der letzte Beitrag war genau vor einem Jahr ...

Wie ich vernommen habe, soll das folgende Buch als Lehrbuch an einem Computerkurs im Altersheim (sorry, das heisst glaub' ich heute politisch korrekt SeniorInnen-Residenz o.ä.) dienen.

Wie der Titel suggeriert, sind die Senioren eine Untergattung der Dummköpfe

Dummies.jpg

Der Kurs könnte etwa so begonnen. Die jung-dynamische Pflegefachfrau (PFF) mit eidgenössisch annerkannter Zusatzausbildung in Microsoft Office zu den Grauhaarigen:

"Guten Morgen. Haben wir denn gut geschlafen und sind bereit, etwas aufregend Neues zu lernen?

Haben wir den Rollator auch schön parkiert?"

"Vor euch seht ihr etwas, das wie ein TV-Gerät aussieht. Ist es aber nicht! Wir nennen das jetzt fachtechnisch einen Monitor. Das kleine Ding zur Rechten, erschreckt nun aber nicht, heisst Maus, ist aber keine.  hähäh. Das flache Ding, aussehend wie ein Schreibmaschinenteil, nennen wir Tastatur oder Keyboard." usw. usw.

Die begeisterten Kursteilnehmer können es kaum erwarten, ihre erste Pivottabelle mittels Excel zu erstellen und den staunenden Enkeln das Leben im Altersheim mittels einer professionellen Powerpoint Präsentation zu schildern.

Nachgedacht: Sind mit Seniors vielleicht Senior Executives gemeint?

 
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UBS schlägt vor: Alte sollen auf Lohn oder Chefposition verzichten

Mit "Alte" sind da die 55- bis 64-jährigen gemeint.

Ich sehe es plastisch vor mir, wie jetzt bei der UBS diese Alten auf Lohn und Boni verzichten, sowie Junge (Attribute: "jung, dynamisch, inkompetent") deren Chefpositionen übernehmen.

Interessant die Zusammensetzung der obersten Chefs (VR) der UBS AG. Alle Herren (7) und eine Dame sind mindestens 60 Jahre alt (einer 72!), aber 3/4 der Frauen sind unter 60. Hony soit ...

Laut den UBS-Ökonomen wird sich künftig auf dem Arbeitsmarkt eine Kluft auftun zwischen dem Bedarf an Fachkräften und den verfügbaren Arbeitnehmenden. In den nächsten zehn Jahren werden laut der Studie rund 1,1 Millionen Menschen das Alter von 65 Jahren erreichen. Das führt dazu, dass rund 690’000 Personen aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden. Gleichzeitig werden aber über diese Zeit nur 480’000 neu in den Arbeitsmarkt eintreten – mit einem durchschnittlichen Eintrittsalter von 20 Jahren. Und der Bedarf an Arbeitskräften wird zudem voraussichtlich weiter wachsen.


Die Lücke bei den Fachkräften, die schwierigere Integrierbarkeit einmal Entlassener und die Forderung nach einem erhöhten Rentenalter führt aber zur Frage, welche Anpassungen vonnöten sind, um ältere Arbeitnehmer im Job zu behalten. Als Problem identifizieren die Ökonomen, dass ältere Arbeitnehmer weniger produktiv seien, aber dennoch einen höheren Lohn als Jüngere beziehen. Ausserdem würden sie über ein hohes firmenspezifisches Wissen verfügen, was sie für andere Arbeitnehmer wenig attraktiv macht.
Lohn beziehen tönt so nach Selbstbedienung (ist bei den Banken vielliecht üblich?). Also man will Alte dazu anhalten den Job zu behalten und findet, das Mittel dazu seien Lohnkürzungen und Verzicht auf Chefpositionen.

Liest man weiter

Will man verhindern, dass eine Lücke auf dem Arbeitsmarkt entsteht, müsste die jährliche Einwanderung netto auf 110’000 Personen steigen – von 75’000 über die letzten zehn Jahre.


Man merkt die Absicht und wird verstimmt. Das Ziel ist Lohndruck und das Mittel dazu der Import billger Arbeitskräfte. Für dieses Rezept muss man nicht Oekonomie studiert haben.