tf-Club ü-60-zig

Hier noch eine interessante Seite i.S. Pensionierungsplanung.Als mein Vater pensioniert wurde, bekam er einfach die AHV und eine kleine Pension und ein Blumenstrauss zum Abschied.Das war es dann und es gab nichts zu planen. Sein Haus hat er vom Vater geerbt und die Schulden waren abbezahlt.Das war's! Heute braucht es, damit man alles richtig macht, beinahe einen Hochschulabschluss und mach doch noch vielfalsch. Mit der Pensionierungsplanung muss man heute beinahe schon in der Wiege beginnen, sonst verpasst man sicherirgendwo einen Vorteil, eine Optimierung oder einen Steuervorteil. Ok, kann auch sein dass sich das in einigen Jahrenund extrem ändert wenn die Pensionskassen und die AHV pleite sind. Dann wird es ein Vorteil sein, einige gute Aktienim Depot zu halten und einen grossen Garten zum Anpflanzen von Gemüse zu haben.http://www.123-pensionierung.ch/de/Karat

 
Na ja dann habe ich mal eine Frage an den AHV Spezialisten. Seit 50 bin ich frühpensioniert und zahle jährlich den Minimubetrag ein. Nun habe ich mich definitiv in Thailand angemeldet, sollte eigentlich meine AHV künden und mich dann neu in Genf anmelden. Aber da die AHV ja nicht weiss das ich jetzt in Thailand wohne und mir jährlich an meine alte Adresse wo meine Mutter wohnt einen Einzahlungschein schickt, kann ich den doch einfach weiter bezahlen. Was kann passieren?

 
Die brauch' ich nicht. Turbo und ich kennen uns persönlich ;) ... haben schon den einen oder anderen Caipirinha in Bern gesoffen :cheers:

 
Na ja dann habe ich mal eine Frage an den AHV Spezialisten.
Paddy ist der Spezi siehe http://www.trader-forum.ch/viewtopic.php?f=30&t=613#p16458Offiziell muss man sich bei der SVA abmelden, wenn man länger als3 Monate ins Ausland geht.Du musst dann vermutlich nichts mehr bezahlen, hast aber mit 65 eine gekürzte Rente wegen der fehlenden Beitragsjahre, Vermutlich kannst du mit ein paar geschickten Calls das Geld besser investieren.Nehme auch an, dass du deinen Wohnsitz nicht mehr in CH hast.
 
Ich zahle ja wie bis anhin weiterhin nur ganz normal an meine AHV in der Schweiz, aber eben meldet mich bei meiner AHV nicht ab, die weiss ja nicht das ich im Ausland bin und habe ja immer noch eine Adresse in der Schweiz. Was kann mir passieren, wenn es nachträglich raus kommt?

 
Ich zahle ja wie bis anhin weiterhin nur ganz normal an meine AHV in der Schweiz, aber eben meldet mich bei meiner AHV nicht ab, die weiss ja nicht das ich im Ausland bin und habe ja immer noch eine Adresse in der Schweiz. Was kann mir passieren, wenn es nachträglich raus kommt?
Es spielt keine Rolle ob Du in der Schweiz bist oder im Ausland lebst (solange die Rente nicht fällig ist). Entscheidend ist, ob Du ein Einkommen hast das in der Schweiz zu versteuern ist. Hast Du kein Einkommen (voll pensioniert sozusagen), so wirst Du auf Grund der letzten Steuererklärung mit Einkommen und auf Grund des ausgewiesenen Vermögens von der AHV/SVA veranlagt. Solange das Vermögen nicht horrend ist und kein Einkommen mehr vorhanden, so wird der Minimalbetrag fällig (so um die 250/Monat wenn ich mich recht erinnere).Wichtig ist nun, dass jegliche Änderungen grösserer Ordnung beim Vermögen (z.B. Erbschaftsfall) und Einkommen (die z.B. auch Steuern generiert) müssen der AHV gemeldet werden. Die Veranlagung wird dann neu gemacht und die Prämie angepasst. Das macht allerdings meist nicht sehr viel aus (es sei denn Riesenerbschaft, Lottogewinn usw. aber vor allem selbständiges Einkommen!) Und ebenfalls wichtig ist: Sollte die AHV ein wichtiger Teil in der Lebensplanung sein, so macht es Sinn, bei der AHV eine Berechnung der zu erwartenden Rente einzuholen. Damit man dann ungefähr sieht, ob die Maximumrente rausschaut.....Nun noch der Rentenfall: Sobald die Rente fällig wird, so hast Du dich alle 3 Monate bei der AHV zu melden! Kann aber per mail erfolgen. Ich mache das immer mittels einigen Fotos und einem netten Schreiben. Damit weiss die Sachbearbeiterin (übrigens sehr verständnisvolle Menschen dort), dass wir noch leben und die Rente berechtigt ausbezahlt wird (auf ein Konto in der Schweiz!).
 
Also ich habe dies genau geplant und habe im letzten Jahr als ich in der Schweiz war 3 Monate gearbeitet, habe mich dann im Oktober abgemeldet. Daher zahle ich auch jährlich auch das Minimum ca. 480 Fr. Aber offiziel einen neuen Wohnsitz habe ich erst 6 Jahre später bezogen. Die thailändische Botschaft hat mir Papiere ausgehändigt und gesagt ich habe ein Jahr Zeit mich bei der kantonalen AHV abzumelden und dann neu bei der freiwilligen AHV in Genf an zu melden.Da aber die kantonale AHV nicht weiss das ich im Ausland bin und die Adresse in der Schweiz weiter existiert, wird sie automatisch wie jedes Jahr die AHV Rechnung schicken. Meine Frage bleibt daher was kann mir passieren, wenn es eines Tages raus kommt.

 
Hallo TurboWas spricht dagegen Dich von der kantonalen AHV abzumelden und bei der freiwilligen AHV anzumelden? Sind die Beiträge dann höher (zB. auf Grund des Vermögens)? Oder hat es irgend einen Einfluss auf die Rente? LG

 
Der Betrag ist doppelt so hoch my friend. Ah ja alle die Gedanken haben wie ich einmal in Land auszuwandern wo Milch und Honig fliesst und die Kleiderfrage das ganze Jahr gelöst ist, denen kann ich behilflich sein. War 5 Jahre in Brasilien und jetzt bald 2 Jahre in Thailand.

 
@Turbo: Das grösste Problem bei einem Domizilwechsel im Alter ü-60 in ein Nicht-EU-Land dürfte wohl die Krankenversicherung sein, oder nicht?

 
@Turbo: Das grösste Problem bei einem Domizilwechsel im Alter ü-60 in ein Nicht-EU-Land dürfte wohl die Krankenversicherung sein, oder nicht?
Gibt heute Möglichkeit aus der Schweiz aus zum Beispiel Thailand mit ein zu beziehen, da kannst du dich in Thailand und in der Schweiz pflegen lassen. Aber wenn du mehr als 65 bist und nur eine Versicherung in Thailand abschliessen willst, wird es schwierig.
 
@turbo: einfach gesagt: wir haben nur die Möglichkeit 5 Jahre rückwirkend Forderungen zu stellen bzw. Änderungen am Individuellen Konto vorzunehmen.

Früher oder später kommt alles ans Licht. Und wenn du keinen Wohnsitz in der Schweiz hast, sprich dein Lebensmittelpunkt sich ausserhalb befindet, so darfst du keine Nichterwerbstätigen Beiträge zahlen. Aber muss jeder selber ausrechnen ob er freiwillige Beiträge zahlen will oder das Geld lieber aufs Sparkonto legt. ;)

Freiwillige Versicherung:

Erwerbstätige Versicherte entrichten, solange sie keine Altersrente beanspruchen können, Beiträge von 9.8% ihres Erwerbseinkommens. Sie müssen mindestens den Mindestbeitrag von CHF 904.- im Jahr entrichten.
bezüglich längerem Auslandaufenthalt empfehle ich JEDEM sich eingehend mit Genf in Verbindung zu setzen und entsprechende Ausküfte schriftlich einzuholen. Hatte dieses Jahr einen Fall bei dem ein Ehepaar während gut 30 Jahren im Ausland war. Der Mann war der freiwilligen Versicherung beigetreten und hat Beiträge entrichtet. Leider hat man eine Anmeldung für die Frau (in der Annahme Sie wäre mitversichert) vergessen. Folge: Der Mann hat eine angemessene Rente, die Frau erhält ein "Taschengeld" aus der AHV.
Auch darf man nicht vergessen das die AHV/IV Gesetzgebung regelmässig Änderungen unterliegt (Revisionen). Mann und Frau sollte sich allso alle 5 Jahre informieren. Dazu gehört:

- Auszu aus dem Individuellen Konto (IK) einzufordern bei der Ausgleichskasse (online)

- den Auszug auf Fehler zu prüfen (hat der Arbeitgeber Beiträge bezahlt?)

- kurzes Gespräch mit der Ausgleichskasse führen wie die aktuelle Gesetzeslage ist (z. B. bezgl. Mitversicherung)

Sich heute zu informieren und zu denken das gilt in 10 Jahren auch noch, ist leider, falsch.

Gruss

 
Der Unterschied bei 100% höherer Prämie ist doch marginal. Dafür ist dann die Maximal-Rente eher erreicht.... Irgendwo scheinst Du mir etwas ein Erbsenzähler. Hoffentlich verzählst Du dich nicht ;) manchmal ist weniger nicht mehr...... :oops: Ich habe zu Paddy nichts weiter hinzu zu fügen als: - Die wirklich kleine Minimal-Prämie pro Jahr generiert ein garantiertes Grundeinkommen, das im billigen Ausland meist sehr weit reicht.- Die korrekte und ebenfalls kleine Erhöhung nach einem Erbfall (in der Schweiz) hat zwar die Prämie nicht wirklich verändert, war aber kaum zu bemerken (so um die + 450 / Jahresprämie). Dafür waren wir sicher, dass keine Nachforderungen kommen....- Ich habe immer professionelle und umfassende Informationen von der AHV erhalten, was unsere Entscheide sehr erleichtert hat. Besonders die Voraussage betreffend der Rente traf genau zu. Und @MF : wir haben mit 48 resp. 49 den Bettel geschmissen und uns selbst "Frühpensioniert". Das Rezept gibt es nur persönlich...... :D

 
THX PaddyDann werde ich der freiwilligen Versicherung beitreten.Cashguru Ich bin ein' bequemer fauler Hund' und wähle gerne den einfachsten Weg nach Möglichkeit und renne nicht gerne von Amt zu Amt. Bleibt mir aber wohl nichts anderes übrig diesmal.

 
THX PaddyDann werde ich der freiwilligen Versicherung beitreten.Cashguru Ich bin ein' bequemer fauler Hund' und wähle gerne den einfachsten Weg nach Möglichkeit und renne nicht gerne von Amt zu Amt. Bleibt mir aber wohl nichts anderes übrig diesmal.
Also die haben bei der AHV auch Computer. Bei mir läuft alles über e-mail. Denn ich war meist nicht in der Schweiz! Nie Probleme, nur glaubhaft muss man natürlich rüber kommen Also klare Ansage, saubere Unterlagen (man kann so Zeug auch scannen), dann geht das auch von Thailand her. Und ja, einer e-mail sieht man nicht an, woher sie kommt. Poststempel und Briefmarke fehlt. So lange alles korrekt belegt wird, gibt es keine Probleme. Im Übrigen: Selbst auf dem Steueramt habe ich immer gute Gespräche und faire Bedingungen gefunden. Selbst diese Beamten verstehen, wenn man offen sagt, dass man selbstverständlich so wenig Steuern wie möglich bezahlen möchte, dass man aber korrekt zahlt was man halt muss. Sie wollen das nämlich auch :oops: Es gilt: Wie man in den Wald ruft.... :greespan: ähm, cRashGuru nicht Cashguru :nein:
 
Paddy Ich habe mich ja nie gross um die AHV gekümmert und einfach einbezahlt. Jetzt bei der Anmeldung bei Schweizer Botschaft in Bangkok wurden mir eben gesagt, ich habe ein Jahr Zeit um mich bei der freiwilligen Altersversicherung anzumelden und muss mich auch bei meiner Ausgleichskasse abmelden.Aber ich bin in der Schweiz schon über 5 Jahre abgemeldet, habe mich aber nirgendwo angemeldet. Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe Frage ich mich wie die Sache für mich aussieht und was soll ich sagen und was nicht, war einfach Weltenbummler.Crash GuruDie Steuern habe ich ein für allemal bei meiner Abmeldung geregelt.Wo bist du nun Hause?