Alle angestellten Personen, die das 17. Altersjahr erreicht haben und in einem Arbeitsverhältnis stehen, wo sie mehr als einen gewissen Mindestlohn erzielen, müssen einer Pensionskasse beitreten (Risikoversicherung für Invalidität und Tod ab dem 17., Altersversicherung ab dem 25. Altersjahr). Nicht versichert werden müssen Löhne, die unter dem Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) liegen. Dieser Mindestjahreslohn wird periodisch vom Bundesrat festgelegt. Für das Jahr 2016 beträgt er Fr. 21 150.-.
Obligatorisch versichert werden Lohnanteile zwischen Fr. 24 675.- (Koordinationsabzug) und Fr. 84 600.- (obere Limite des Jahreslohnes). Bei Löhnen, die zwar Fr. 21 150.- überschreiten, aber unter oder nur wenig über dem Koordinationsabzug liegen (konkret bei Löhnen von Fr. 21°150.- bis Fr. 28 200.-), beträgt der versicherte Lohn Fr. 3525.-.